Tatverdächtige stehen nach einer Straftat selten im Fokus der Rechtsmedizin. Dabei lohnt sich das, sagt Fred Zack vom Institut für Rechtsmedizin der Universität Rostock. Und manchmal kann es auch die Unschuld von jemandem beweisen, der zunächst als potenzieller Mörder galt.

Als Sachverständiger für Rechtsmedizin erlebt Fred Zack es immer wieder vor Gericht, dass Aussage gegen Aussage steht, aber nur das Opfer nach der Tat medizinisch untersucht worden ist. "Und der Täter wurde nie von einem Arzt in Augenschein genommen", sagt er. Die Richterinnen oder Richter hätten dann mitunter Probleme bei der Entscheidung, wem sie glauben schenken und wem nicht. In einer Studie hat der Gerichtsmediziner herausgefunden, dass Verbrechen nicht immer das sind, wonach sie im ersten Augenblick aussehen.

"Oft gibt es ja nicht nur Opfer und Täter, sondern manchmal ist das Opfer auch ein bisschen Täter und der Täter auch ein bisschen Opfer. Es gibt also viele Graustufen dazwischen."
Fred Zack, Professor am Institut für Rechtsmedizin der Universität Rostock

Fred Zack hat in seinem Berufsleben zwei Fälle erlebt, bei denen Menschen vorgeworfen wurde, getötet zu haben. In dem einen Fall wurde die angeklagte Person im Nachhinein freigesprochen. Im zweiten Fall kam es nicht einmal zu einer Anklage wegen Mordes oder Totschlags. – Denn in beiden Fällen hatte sich herausgestellt, dass es Tötung aus Notwehr war.

Bei Tötungsdelikten werden regelmäßig auch Täter und Täterinnen untersucht

"Bei Tötungsdelikten ist immer die Staatsanwaltschaft im Boot, und gerade bei Tötungsdelikten werden Opfer und Täter untersucht. Also das ist der Bereich, in dem wir diese Täter-Untersuchung regelmäßig haben", sagt der Rechtsmediziner. In den Fällen, in denen das Opfer überlebt, sei es hingegen schwieriger. Oft würden Täterinnen oder Täter nicht untersucht.

"Unsere Untersuchungen haben ergeben, dass belastende Ergebnisse ungefähr neunmal häufiger gefunden werden als entlastende Ergebnisse."
Fred Zack, Professor am Institut für Rechtsmedizin der Universität Rostock

Fred Zack erlebt aber auch den Fall, dass es eine Auseinandersetzung mit der Polizei gab, bei der die Polizei ebenfalls Gewalt ausgeübt habe. "Und der Mensch fühlt sich mehr als Opfer als als Täter", sagt Fred Zack. In solchen Fällen könnten Personen zu ihm in die Rechtsmedizin kommen und sich untersuchen lassen – dafür brauche es keine anderen Auftraggebenden.

Keine Untersuchung bedeutet weniger Beweise vor Gericht

Wenn jedoch von vornherein gar nicht untersucht werde, könne die Rechtsmedizin einfach gar nichts zu einer Verhandlung beitragen. Richterinnen und Richter seien dann auf die Angaben der Beteiligten angewiesen. Wenn es keine Zeuginnen oder Zeugen gab, sei das im Ergebnis oft dürftig und schwierig zu entscheiden.

Fred Zack und seine Kolleginnen und Kollegen werden in der Regel von der Staatsanwaltschaft oder – bei Gefahr im Verzug – auch von der Polizei beauftragt. Dass dabei vor allem die Untersuchungen von Opfern in Auftrag gegeben würden, sei möglicherweise eine Kostenfrage, vermutet der Gerichtsmediziner.

Problem: Keine Untersuchung, aber trotzdem Fragen an Forensiker

Probleme ergeben sich, wenn der Rechtsmediziner im Nachhinein als Gutachter zur Verhandlung bestellt werden. Ohne Untersuchung und ohne Fotografien sei es immer sehr schwer – manchmal auch gar nicht möglich - Fälle im Nachinnein zu begutachten.

"Einige Befunde gehen sehr schnell wieder weg, andere bleiben sehr lange."
Fred Zack, Professor am Institut für Rechtsmedizin der Universität Rostock

Wie lange nach einer Tat gerichtsmedizinische Beweise feststellbar sind, sei sehr unterschiedlich, sagt Fred Zack. Die Rötung nach einer Ohrfeige verschwinde spätestens nach zwei Tagen. "Kriege ich allerdings einen Schlag mit der Faust aufs Auge und es entwickelt sich ein sogenanntes Monokelhämatom, dann bleibt das deutlich länger, dann kann das nach einer Woche oder nach zwei Wochen noch zu sehen sein", sagt er.

"Wir empfehlen immer – und streben an – eine Untersuchung innerhalb der ersten 24 Stunden."
Fred Zack, Professor am Institut für Rechtsmedizin der Universität Rostock

Nach einem Messerstich bleiben Narben – ein Leben lang. "Das muss man wissen, dass man nicht zu früh sagt: 'Ach, es ist jetzt ein Tag vergangen, wir lassen sie oder ihn nicht mehr untersuchen.'" Fred Zack hat es schon erlebt, dass bei Tötungsdelikten Tatverdächtige noch sieben Jahre nach der Tat untersucht wurden, um zu schauen, ob die Narben auch wirklich an der Stelle waren, die bei der Vernehmung angegeben wurde.

Shownotes
Forensik
Rechtsmedizin: Mehr Tatverdächtige untersuchen
vom 24. April 2021
Moderatorin: 
Jenni Gärtner
Gesprächspartner: 
Fred Zack, Professor am Institut für Rechtsmedizin der Universität Rostock