Sechs Millionen Besucher kommen jedes Jahr zum größten Volksfest der Welt auf der Theresienwiese in München. Das braucht Regeln. Allen voran: das deutsche Reinheitsgebot.

Zum Oktoberfest reisen immer mehr Gäste auch aus Italien, den USA, Australien und Japan an. Inzwischen gibt es so viele Nachahmer-Veranstaltungen überall in Deutschland, dass man die Oktoberfeste gar nicht mehr zählen kann. Aber auch weltweit nehmen sie zu: Das größte in China lockt etwa drei Millionen Gäste.

Ordentliches Bier seit 500 Jahren

Vorgeschrieben in Deutschland sind nicht nur der Preis für die Maß - auch welche Biere ausgeschenkt werden dürfen und wie hoch die Stammwürze und der Alkoholgehalt sein müssen. Über die Vorläufer des deutschen Reinheitsgebotes, was von jeher in Deutschland gebrautes Bier enthalten darf, lässt sich trefflich streiten. Heute sind es Wasser, Malz, Hopfen und Hefe. Dieses aktuell gültige Biergesetz reicht weit zurück: bis ins Jahr 1516. Damals hatte Bayern eine Landesordnung erlassen, in der dem manchmal wüsten Treiben beim Bierbrauen ein Ende gesetzt wurde.

Der Professor an der Münchener Universität Hans-Georg Hermann berichtet über die Strafverfolgung vor Jahrhunderten, als die Obrigkeit Fässer mit unsauberem Bier öffentlich auf den Gassen einschlagen und ausleeren ließ.

"Ins Visier der Qualitätskontrolle gerieten dabei alle Beteiligten der Produktions-, Liefer- und Absatzkette und sie standen sämtlich unter Generalverdacht als Bierverfälscher."
Hans-Georg Hermann, Leopold-Wenger-Institut für Rechtsgeschichte

Karl Gattinger vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege erläutert die zunehmende Bedeutung der Kunst des Bierbrauens. Gesprochen hat er am 26. Februar 2015 auf einem wissenschaftlichen Kolloquium der Bayerischen Akademie der Wissenschaften in München.

"1857 gab die bayerische Bevölkerung jährlich rund 50 Millionen Gulden nur für Bier aus, was in etwa dem Anderthalbfachen des damaligen bayerischen Gesamthaushaltes entsprach."
Karl Gattinger, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Shownotes
Reinheitsgebot
"O'zapft is!"
vom 26. September 2015
Moderator: 
Hans-Jürgen Bartsch
Vortragender: 
Hans-Georg Hermann, Leopold-Wenger-Institut für Rechtsgeschichte
Vortragender: 
Karl Gattinger, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege