Der Paragraf 219a – das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche – ist schon länger umstritten. Nun hat das Kabinett die Abschaffung auf den Weg gebracht. Wir erklären, was dahinter steckt und warum die Umsetzung schon bald erfolgen soll.

Die Regierungsparteien hatten die Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen bereits vor einiger Zeit angekündigt. Am Mittwoch hat nun das Bundeskabinett die Streichung des umstrittenen Paragrafen 219a auf den Weg gebracht. Er soll aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden.

Was verbietet §219a und warum soll er abgeschafft werden?

Der Paragraf steht in der Kritik, weil er Ärzt*innen verbietet, ausführliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche, zum Beispiel mit welcher Methode sie diese durchführen, öffentlich anzubieten. Machen sie es trotzdem, müssen sie bislang Strafen befürchten.

"Es ist ein Widerspruch, wenn der Abbruch selbst straffrei ist, aber Ärzte nicht darüber informieren dürfen."
DLF-Hauptstadtkorrespondentin Gudula Geuther über die Abschaffung von §219a

Nun müssen noch Bundestag und Bundesrat über den Gesetzentwurf beraten – ein Prozess, der schnell gehen könnte, wie Gudula Geuther, Korrespondentin im Hauptstadtstudio vom Deutschlandradio, schätzt. "Im Bundestag kann es jetzt auch weiterhin schnell gehen, denn die Ampel hat dort die Mehrheit", sagt sie.

Einzig die Union und die AfD sind gegen die Abschaffung. Die Parteien begründen das damit, dass der Staat durch die Streichung seine Pflicht, das ungeborene Leben zu schützen, missachte, erklärt Geuther. "Die AfD sagt, dass das möglicherweise ein erster Schritt sein könnte, um auch die Abtreibung zu erleichtern", sagt die Hauptstadtkorrespondentin.

Was folgt aus der Streichung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche?

Künftig sollen Ärtz*innen die Möglichkeit haben, vor allem auf ihren Webseiten sachlich über Abtreibungen informieren zu können. Anpreisende und reißerische Werbung soll weiterhin durch das Berufsrecht verboten sein. Vor allem gehe es bei der Abschaffung von §219a darum, Frauen, die bei einer schwierigen Gewissensfrage im Internet nach Informationen suchen, sachlich aufzuklären, so Gudula Geuther.

Außerdem soll so der Zugang zu Ärtz*innen und Krankenhäusern, die Abtreibungen vornehmen, leichter gemacht werden. Die Bundesärztekammer will beispielsweise eine Liste mit allen Orten, an denen Schwangerschaftsabbrüche möglich sind, zur Verfügung stellen und sie auch laufend aktualisieren.

Im Zusammenhang mit der Streichung wird auch von Rehabilitierung gesprochen, was ist das?

Auf der Seite der Bundesregierung heißt es dazu: "Durch eine neue Regelung im Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch sollen strafgerichtliche Urteile, die seit dem 3. Oktober 1990 wegen Werbung für den Schwangerschaftsabbruch ergangen sind, aufgehoben und noch laufende Verfahren eingestellt werden, um die verurteilten Ärztinnen und Ärzte zu rehabilitieren."

"Diese Amnestie-Regelung, ist etwas ganz Ungewöhnliches. Das hatten wir bei Paragraf 175, wo es um die Strafe von homosexuellen Handlungen ging."
DLF-Hauptstadtkorrespondentin Gudula Geuther zur Rehabilitierung

Konkret bedeutet das, dass alle Verfahren, die gegen Ärzt*innen nach der Wiedervereinigung begonnen haben, eingestellt werden sollen. Zudem sollen in dieser Zeit gefällte Urteile wegen Werbung für den Schwangerschaftsabbruch aufgehoben werden, erklärt Gudula Geuther.

Die Hauptstadtkorrespondentin sagt, dass eine derartige Regelung selten vorkomme – zuletzt sei das bei Paragraf 175 im Jahr 2017 der Fall gewesen. "Da ist man sich aus heutiger Sicht einig, dass das gegen die Menschenwürde verstieß", sagt Geuther. §175 Strafgesetzbuch stellte bis 1994 sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts unter Strafe.

Shownotes
Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche
Kabinett beschließt Abschaffung von §219a – Was das bedeutet
vom 09. März 2022
Moderatorin: 
Rahel Klein
Gesprächspartnerin: 
Gudula Geuther, Korrespondentin im Hauptstadtstudio vom Deutschlandradio