© picture alliance/dpa | Jörg Carstensen
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Paragraph 218 | 15. April 2024

Schwangerschaftsabbrüche könnten entkriminalisiert werden

"Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft", steht im Strafgesetzbuch, Paragraph 218. Nur in Ausnahmefällen sind Schwangerschaftsabbrüche straffrei. Eine Expertenkommission hat der Ampelregierung nun vorgeschlagen, sie in den ersten zwölf Wochen zu legalisieren.

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Paragraph 218
Schwangerschaftsabbrüche könnten entkriminalisiert werden
vom 15. April 2024