Kontrolleure im öffentlichen Nahverkehr dürfen den Personalausweis verlangen und auch abkassieren. Was allerdings nicht erlaubt ist: jemanden dazu zwingen, den Ausweis zu zeigen, Personen abkassieren oder sie mit Gewalt festhalten.

In Berlin stehen aktuell zwei Fahrkartenkontrolleure vor Gericht. Die Anklage lautet: Betrug, Erpressung, Untreue. Die Kontrolleure sollen im Januar 2017 drei britische Touristen betrogen haben. Statt des in Berlin üblichen 60 Euro sollen sie ein “erhöhtes Beförderungsentgelt“ von 120 Euro verlangt und das Geld selbst behalten haben. Zudem haben sie ihren Opfern Probleme bei der Ausreise angedroht, wenn diese nicht zahlen. 

Freiheitsstrafe möglich, Geldstrafe die Regel

Doch könnte es wirklich zu Problemen kommen, wenn man schwarzfährt und ausreisen will? "So, wie die Kontrolleure in dem Fall vorgegangen sind, sowieso nicht", sagt unsere Reporterin Anke van de Weyer. Auch, wenn die Strafe nicht vor Ort gezahlt werden könne, sei es ziemlich unwahrscheinlich, dass man festgehalten wird. Wenn Menschen keinen Wohnsitz im Bundesgebiet haben, sei es allerdings vertretbar zu sagen, "wir nehmen für die zu erwartende Strafe eine Kaution in Höhe dessen, was so als Strafe dabei rauskommen könnte", erörtert Ernst Medecke, Fachanwalt für Strafrecht.

"Jemanden bei der Ausreise in Haft zu nehmen, wäre in so einer Situation ziemlich unverhältnismäßig."
Ernst Medecke, Fachanwalt für Strafrecht

Fakt ist: Fahren ohne Fahrschein ist eine Straftat. "Wenn man vorsätzlich ohne Ticket fährt, fällt das unter den Strafbestand 'Erschleichen von Leistungen‘", sagt Anke van de Weyer. Und das kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden. Meistens gibt es aber nur eine Geldstrafe.

Durchsuchen nein, festhalten ja

Um die Identität einer Person festzustellen, dürfen Kontrolleure den Ausweis verlangen, aber niemanden dazu zwingen.

"Das Problem ist nur, die Kontrolleure dürfen sie nicht durchsuchen, dürfen nicht in ihre Taschen greifen, sondern müssen, wenn sie sich weigern, ihren Ausweis vorzuzeigen, sie festhalten, bis die Polizei kommt.“
Ernst Medecke, Fachanwalt für Strafrecht

Dabei dürfe aber keine Gewalt angewendet werden und schon gar keine Waffen zum Einsatz kommen, so der Anwalt. Das Problem sei aber, "dass ja jedermann jemanden, der bei einer Straftat auf frischer Tat ertappt wird, festhalten darf", so Ernst Medecke.

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Wer mitbekommt, dass jemand festgehalten und unverhältnismäßig hart angegangen wird, steht vor einem Problem: Beim Eingreifen könnte er unter Umständen eine Festnahme verhindern, sich beim Nicht-Eingreifen wiederum wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar machen. "Wenn man aber wirklich Angst hat, dass jemand verletzt wird, sollte man einschreiten", so Anke van de Weyer.


Unser Reporter Christian Schmitt hat sich die Probleme beim Ticketkauf in der Praxis angesehen - insbesondere beim Handy-Ticket - in Berlin und Köln. Er meint:

Christian Schmitt, Deutschlandfunk Nova
"Wenn ich in der Bahn sitze und der Kontrolleur kommt, gehe ich alle möglichen Fehlerquellen durch, schaue ob das Handy-Ticket wirklich drauf ist, schaue ob sich die App öffnet, checke den Akku."
Shownotes
Fahren ohne Fahrschein
Was Kontrolleure dürfen – und was nicht
vom 04. Juni 2018
Moderator: 
Till Haase
Gesprächsparterin: 
Anke van de Weyer, Deutschlandfunk Nova