Wer andere Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert, macht sich strafbar: Das soll bald in der Schweiz gelten. Am Wochenende haben sich 63 Prozent der Bevölkerung in einem Referendum für eine entsprechende Gesetzesänderung ausgesprochen.
Bisher hatte das Schweizer Strafrecht nur vor Diskriminierung und Hetze wegen der Zugehörigkeit zu einer Religion oder Ethnie geschützt, nicht aber wenn Menschen zum Beispiel homo-, bisexuell oder transgender waren. Das soll sich jetzt ändern.
Hohe Gefängnisstrafen
Wenn etwa ein Restaurant oder ein Schwimmbad jemanden wegen seiner sexuellen Orientierung nicht rein lässt, ist das in Zukunft eine Straftat. Hohe Gefängnisstrafen drohen.
"Wenn etwa Homosexuelle in der Öffentlichkeit diskriminiert werden oder wenn zum Hass gegen sie aufgestachelt wird, drohen bis zu drei Jahren Haft."
63 Prozent sind eine relativ deutliche Mehrheit. Das Ergebnis wurde in weiten Teilen der Schweiz demnach auch als Bekenntnis zu einer toleranten und offenen Schweiz gefeiert. Und als Ausdruck einer veränderten Wertorientierung. In ländlicheren Gegenden gab es allerdings deutlich niedrigere Zustimmungswerte - bis hin zur Ablehnung der Änderung.
Die Schweizerische Volkspartei (SVP) und konservative Kreise hatten die Gesetzesänderung im Vorfeld abgelehnt. Begründung: Sie würde die Meinungsfreiheit einschränken und die Zensur befördern. Diskriminierung und Hass seien auch so schon verboten.
Schweiz ist Deutschland voraus
Mit der neuen Regelung wird die Schweiz Deutschland sogar ein Stück voraus sein. Unter Artikel 3 Grundgesetz steht bisher: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Von sexueller Orientierung steht da bisher nichts.
Das Bundesverfassungsgericht bezieht die sexuelle Orientierung in seiner Rechtsprechung allerdings faktisch mit ein, wenn es um Diskriminierung geht. Der Staat darf also bereits jetzt niemanden wegen seiner sexuellen Orientierung benachteiligen.
Vor allem Grüne, FDP und Linke wollen Artikel 3 um den Zusatz der "sexuellen Identität" ergänzen. Darüber, dass Menschen mit Behinderung vor Diskriminierung geschützt werden sollen, gab es auch lange Debatten, bis es dann eben in den 90ern explizit festgeschrieben wurde.
"Ich glaube, dass es ganz wichtig ist, genau das ins Grundgesetz zu schreiben, was man auch meint. Weil es dann auch keine Interpretationen mehr darüber geben kann."
Den Zusatz der "sexuellen Identität" in Art. 3 GG aufzunehmen, wäre ein starkes Signal gegen eine strukturelle Benachteiligung von Menschen wegen ihrer sexuellen Identität, sagt Maria Wersig, die Präsidentin des Juristinnenbundes.
Es wäre eine "Versicherung für die Zukunft", sagt sie, weil niemand wissen könne, welche "reaktionären Kräfte" in Deutschland noch an Einfluss gewinnen könnten.
"Eine konkrete verfassungsrechtliche Verankerung ist immer mehr wert als nur ein faktisches Diskriminierungsverbot aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts."
Die polizeilich erfassten Delikte gegen LGBTQ-Menschen sind in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen. Für die Grundgesetzänderung wäre eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig. Für diese fehlten bisher vor allem Stimmen aus der AfD und der Union.
Ihr habt Anregungen, Wünsche, Themenideen? Dann schreibt uns an Info@deutschlandfunknova.de