Die Versammlungsfreiheit gehört zu den Grundrechten in Deutschland. Aber sie hat auch ihre Grenzen, wenn sie mit anderen Grundrechten in Konflikt gerät. Bei Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen, die von den Teilnehmenden als "Spaziergänge" bezeichnet werden, muss die Polizei deshalb immer wieder aufs Neue abwägen.

Mit dem Versammlungsrecht verpflichtet sich der Staat, seinen Bürgerinnen und Bürgern Versammlungen zu ermöglichen und diese zu schützen. Das bedeutet allerdings nicht, dass das Versammlungsrecht grenzenlos ist, sagt Sophie Schönberger. Sie ist Professorin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Kunst- und Kulturrecht der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.

"Das Versammlungsrecht ist nicht grenzenlos. Es kann auch in Konflikt geraten mit zahlreichen anderen, legitimen Rechtspositionen oder anderen Grundrechten."
Sophie Schönberger, Professorin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Kunst- und Kulturrecht

Diesen Konflikt sieht sie auch bei den deutschlandweiten Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen, bei denen tausende von Menschen scheinbar zufällig am gleichen Ort spazieren gehen und von den Teilnehmenden "Spaziergänge" genannt werden.

"Spaziergänge" verstoßen gegen Versammlungsrecht

Damit Versammlungen den Schutz des Staates erhalten und stattfinden dürfen, müssen gewisse Regeln eingehalten werden: Sie müssen angemeldet sein und eine Person als Versammlungsleiter benannt sein. Daran halten sich aber die "Spaziergänger" oft nicht. Sie sind meist nicht angemeldet und es wird keine Person angegeben, die die Versammlung leitet. Zudem verstoßen viele der Teilnehmenden gegen Corona-Schutzmaßnahmen wie das Tragen einer Maske.

Dennoch: Auch, wenn man gegen diese Vorschriften verstößt, ist eine Versammlung nicht gänzlich schutzlos, erklärt Sophie Schönberger. Der grundsätzliche Schutz der Versammlungsfreiheit bestehe auch im Fall der aktuellen "Spaziergänge". Er fällt laut Sophie Schönberger aber deutlich geringer aus.

"Der Schutz ist deutlich reduziert, wenn man sich nicht an die Regeln hält."
Sophie Schönberger, Professorin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Kunst- und Kulturrecht

Rechtliche Herausforderung für die Polizei

Für die Polizei ist jede Versammlung aufs Neue ein schwieriger Prozess, da sie immer wieder vor Ort die einzelnen Positionen abwägen muss: Wie hoch ist in der speziellen Situation das Versammlungsrecht zu bewerten und wie hoch sind die Gefahren für die Rechtsordnung, wenn man die Versammlung zulässt? Eine Auflösung der Versammlung sollte für die Polizei auch bei unangemeldeten Versammlungen immer nur der letzte Ausweg sein, sagt Sophie Schönberger.

"Eine Auflösung muss auch bei unangemeldeten Versammlungen grundsätzlich ultima ratio bleiben, wenn es eben nicht mehr anders geht, die rechtmäßigen Zustände wiederherzustellen."
Sophie Schönberger, Professorin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Kunst- und Kulturrecht

Das ist ein Dilemma, das wir als Gesellschaft mittragen müssten: "Wenn wir in einer freiheitlichen Gesellschaft leben, gibt es immer auch Menschen, die diese Freiheit missbrauchen", sagt Sophie Schönberger. Das sei der Preis der Freiheit.

Von Bußgeld bis Versammlungsauflösung

Grundsätzlich gilt: Wer an einer unangemeldeten Versammlung teilnimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann deshalb auch eine Strafe in Form von Bußgeld erhalten. Doch auch hier ist es nicht ganz leicht für die Polizei in einer großen Menschenmenge, die Personalien einzelner Personen ordnungsgemäß aufzunehmen, sagt Sophie Schönberger. Wer weiter geht, Polizeisperren durchbricht oder Gewalt anwendet, muss mit strengeren Maßnahmen rechnen.

Verstoß gegen Corona-Maßnahmen

Wenn zu viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer keine Maske auf der Versammlung tragen, hat die Polizei ebenfalls das Recht, diese aufzulösen. Doch zu entscheiden, wann genau das der Fall ist – also, wann eine Versammlung nicht mehr nur aus einzelnen Maskenverweigerern besteht, sondern eine erhebliche Menge von Menschen keine Maske tragen, ist für die Polizei vor Ort sehr schwer einzuschätzen, schildert Sophie Schönberger.

"Zu entscheiden, wann der vereinzelte Maskenverweigerer umkippt in eine Versammlung, die zum Großteil aus Maskenverweigerern besteht – also die Grenze zu bestimmen, ist vor Ort in der Praxis und in dem Moment, in dem das schnell passieren muss, wahnsinnig schwierig."
Sophie Schönberger, Professorin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Kunst- und Kulturrecht

Es gebe aber auch Gerichtsurteile, die bestätigen, dass auch einzelne Maskenverweigerer von Versammlungen ausgeschlossen werden können, bevor die Polizei sich dazu entschließe, eine gesamte Versammlung aufzulösen.

Shownotes
Dilemma der Freiheitsrechte
"Spaziergänge" gegen Corona-Maßnahmen stoßen an Grenzen des Versammlungsrechts
vom 08. Januar 2022
Moderator: 
Ralph Günther
Gesprächspartnerin: 
Sophie Schönberger, Professorin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Kunst- und Kulturrecht an derHeinrich-Heine-Universität Düsseldorf