Sicherheitsabstand beim Überholen und Schrittgeschwindigkeit für abbiegende LKW: 2020 ändert sich für Radfahrende manches zum Guten.

2020 ändert sich die Straßenverkehrsordnung. Einige der neuen Regeln betreffen besonders Radfahrende und Menschen, die zu Fuß unterwegs sind.

Auch der ADAC, der Interessenverband der Autofahrenden, wünscht sich, dass mehr Radfahrende in den Städten unterwegs sind, sagt Sprecher Andreas Hölzel. Die Radwege seien häufig sehr beengt. Angesichts der Millionen Menschen, die auf das Auto angewiesen sind, wünscht er sich eine ausgewogene Verteilung.

"Wir alle wollen insbesondere aus Klimaschutzgründen mehr Radverkehr in den Städten haben. Grundsätzlich geht es schon sehr in die richtige Richtung."
Andreas Hölzel, ADAC-Sprecher

Parkende Autos sollten andere nicht behindern oder gefährden, findet Andreas Hölzel und begrüßt entsprechende Strafen. Die Höhe einzelner Bußgelder scheint ihm allerdings zu hoch – 100 Euro für das Halten auf einem Fahrradschutzstreifen beispielsweise. Er weist darauf hin, dass dieser Strafe nur 35 Euro für das Parken in einer Feuerwehrzufahrt gegenüberstehen.

"Die Vorschläge des Ministers für eine fahrradfreundliche StVO sind ein guter Anfang. Auch, dass er an den dicken Brocken des Straßenverkehrsgesetzes ran will, ist gut."
Burkhard Stork, ADFC-Bundesgeschäftsführer (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club)

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club ADFC begrüßt die Änderungen zwar, kritisiert manche Vorschläge aber als nicht weitreichend genug. Zum Beispiel fordert er eine Verpflichtung zur "Einrichtung von Radverkehrsanlagen an allen Straßen über Tempo 30".

Eine Auswahl der StVO-Neuregelungen für 2020 im Überblick:

  • Parken
    Die Strafen für das Parken auf Fuß- und Radwegen und in der zweiten Reihe steigen von 15 auf bis zu 100 Euro. Das gilt auch für das Halten auf einem Fahrradschutzstreifen. Wenn andere Verkehrsteilnehmer durch den Parkenden behindert werden, ein Schaden entsteht oder das Auto länger als eine Stunde auf dem Fuß- oder Radweg parkt, droht ein Punkt im Verkehrsregister.
  • Abstand
    Bisher stand in der Straßenverkehrsordnung, dass Autos beim Überholen einen ausreichenden Sicherheitsabstand halten müssen. Ab 2020 müssen sie innerorts konkret 1,50 Metern Abstand halten, außerorts zwei Meter.
  • Rechtsabbbiegende LKW
    Viele für Fußgänger und Radfahrer tödliche Unfälle werden von rechtsabbiegenden LKW verursacht. Um Abbiegeunfälle zu vermeiden, dürfen LKW über 3,5 Tonnen beim Rechtsabbiegen von 2020 an nur im Schritttempo fahren. Bei Missachtung drohen 70 Euro Bußgeld.
  • Schild für Radschnellwege
    Für Radschnellwege ist ein neues Schild geplant. Dort dürfen nur Fahrradfahrer und Elektrokleinstfahrzeuge fahren.
  • Grüner Pfeil für Radfahrende
    Ab 2020 soll es einen neuen grünen Pfeil nur für Radfahrende geben. Sie müssen vor dem Rechtsabbiegen dann anhalten und sicherstellen, niemanden zu gefährden.

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Shownotes
Neue Verkehrsregeln
Das ändert sich 2020 für Radfahrer
vom 31. Dezember 2019
Moderator: 
Ralph Günther
Gesprächspartner: 
Andreas Hölzel, ADAC, Unternehmenssprecher