Gestern hatten wir über Stealthing berichtet - dazu erreichten uns viele Fragen. Wir klären sie für euch, mit dem Juristen Udo Vetter.

Stealthing - das ist, wenn der Mann beim Geschlechtsverkehr heimlich das Kondom abzieht. In der Redaktionskonferenz gestern hatten wir darüber berichtet - und mit dem Juristen Udo Vetter gesprochen. Er sagt ganz klar: Stealthing ist eine Vergewaltigung - weil da nämlich eine sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen einer Person vorgenommen wird.

Bei Facebook habt ihr sehr stark über dieses Thema diskutiert - und Fragen gestellt. Einige davon klären wir hier.

Missbrauch oder Vergewaltigung?

Einige Hörer meinen, Stealthing sei eher arglistische Täuschung oder Missbrauch. Warum wird es als Vergewaltigung gewertet?

Udo Vetter sagt: Nach der Reform des Strafrechts, also des Paragrafen 177, ist der Blick sehr auf das Opfer gerichtet. Es geht juristisch dabei um die Frage, ob eine sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen einer Person stattgefunden hat.

"Es liegt ja gewissermaßen eine Art Geschäftsbeziehung vor, wenn zwei Menschen vereinbaren, geschützten Geschlechtsverkehr zu haben", sagt Udo Vetter. Wenn nun der Stealther das Kondom heimlich abstreift, ohne etwas zu sagen, dann liegt ein Überraschungsmoment nach dem Gesetz vor und man ist dann nicht weit entfernt davon zu sagen, das ist gegen den Willen des Opfers.

"Ich persönlich meine, dass beim Stealthing eine besondere Form des Paragrafen eingreift, und zwar die Ausnutzung des Überraschungsmoments."
Udo Vetter, Jurist
Externer Inhalt

Hier geht es zu einem externen Inhalt eines Anbieters wie Twitter, Facebook, Instagram o.ä. Wenn Ihr diesen Inhalt ladet, werden personenbezogene Daten an diese Plattform und eventuell weitere Dritte übertragen. Mehr Informationen findet Ihr in unseren  Datenschutzbestimmungen.

Pille heimlich absetzen ist nicht äquvivalent 

Ein User möchte wissen: "Ist es dann auch Vergewaltigung, wenn die Frau sagt, sie nimmt die Pille, es aber nicht tut?"

"Es handelt sich beim heimlichen Absetzen der Pille nicht um Vergewaltigung, denn die sexuelle Handlung bleibt ja die gleiche."
Udo Vetter, Jurist

Zusätzlich könnte Körperverletzung ins Spiel kommen

Stealthing - da geht es noch um mehr als Vergewaltigung. Was ist beispielsweise, wenn eine Frau dadurch ungewollt schwanger wird? Oder wenn sich der oder die Partner/in mit einer sexuell übertragbaren Krankheit ansteckt?

Udo Vetter sagt: Da stellt sich die Frage, ob es sich nicht zusätzlich um eine Körperverletzung oder versuchte Körperverletzung handelt. "Das ist dann der Fall, wenn der Täter selbst weiß, dass er HIV-infiziert ist und dann das Kondom weglässt." Eine vollendete Körperverletzung wäre es, wenn sich das Opfer angesteckt hat - darauf steht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

Schwierige Beweisführung

Wie läuft denn beim Stealthing eigentlich die Beweisführung ab - steht da nicht möglicherweise Aussage gegen Aussage? 

Udo Vetter sagt: Dieses Problem gibt es schon immer, seit es das Sexualstrafrecht gibt. Nur: Nach der Reform des Vergewaltigungsparagrafen blicken wir nicht mehr primär auf das Verhalten des Täters, sondern auf den Willen der Frau.

"Wo ein Wille untersucht werden muss, da wird es mit der Beweisführung immer schwierig."
Udo Vetter, Jurist

Was, wenn das Kondom einfach nur gerissen ist?

Ein Hörer meint, der neue Grundsatz "Nein heißt Nein" würde Tür und Tor für Falschbeschuldigungen öffen. Beispielsweise könnte ein Kondom ja einfach gerissen sein - und jemand unschuldig verurteilt werden.

Udo Vetter sagt: "Das Nein-ist-Nein-Gestz ist in der Tat ein Dammbruch in Richtung eines kaum noch handelbaren Strafrechts." Richter, Staatsanwälte oder Verteitiger hätten es sehr schwer, der Wahrheit auf die Spur zu kommen. Insofern stimmt Udo Vetter unserem User in diesem Punkt zu: "Dieses Gesetz ist anfälliger für Missbrauch von sogenannten Opfern." 

Shownotes
Stealthing
Warum das Vergewaltigung ist
vom 26. April 2017
Moderator: 
Ralph Günther
Gesprächspartner: 
Sebastian Rams, DRadio Wissen