Die Frist für die Steuererklärung für letztes Jahr endet bald. Im Großen und Ganzen gelten die Regeln, die immer gelten. Ein paar Besonderheiten gibt es aber wegen der Corona-Pandemie.

Alle, die generell eine Steuererklärung machen wollen oder müssen und das nicht von einer Steuerberaterin erledigen lassen, haben ohne Fristverlängerung noch eine Woche Zeit, bis zum 31. Oktober. Diese Frist ist wegen der Pandemie einmalig verlängert worden, normalerweise läuft sie am 31. Juli ab.

Wir nutzen die Gelegenheit und klären zur Abgabefrist die wichtigsten Fragen:

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Praktisch alle. Ausgenommen sind unter anderem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Steuerklasse I, die nur Einnahmen aus ihrer Anstellung als Arbeitnehmer haben. Wirtschaftsjournalist Nicolas Lieven weist aber darauf hin: In der Regel lohnt sich eine Steuererklärung, und man bekommt Geld zurück.
Wer als Ledige*r pro im Jahr 2020 weniger als 9408 Euro verdient hat, muss keine Einkommensteuer bezahlen und auch keine Steuererklärung abgeben.

Was passiert, wenn ich eine Erklärung abgeben muss, das aber nicht mache?

Zuerst gibt es eine Mahnung inklusive Verspätungszuschlag. Gibt man dann immer noch nicht ab, folgt eine Steuerschätzung durch das Finanzamt. "Das will niemand, das ist immer nachteilig", sagt Nicolas Lieven.

Muss ich automatisch immer wieder eine Steuererklärung abgeben, weil ich schon einmal eine gemacht habt?

Nein. Es gibt keine Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben, nur, weil man das einmal gemacht hat. So ist der angebliche Grund, keine Steuererklärung zu machen aus Angst, sie dann immer wieder machen zu müssen, in Wahrheit keiner. Davon abgesehen sind viele Menschen sowieso zu einer Steuererklärung verpflichtet.

Welche Besonderheiten gibt es für das Jahr 2020?

Vor allem gelten die für Eltern. Wer wegen geschlossener Kitas eine Kinderbetreuung privat gezahlt hat, kann die Kosten dafür bis zu 4000 Euro steuerlich geltend machen.

Wie ist das mit Homeoffice?

Es gibt eine Homeoffice-Pauschale von maximal 600 Euro, die von der Steuer abgesetzt werden können. Allerdings werden die mit der Werbungskosten-Pauschale von 1000 Euro verrechnet, die es unabhängig von der Corona-Pandemie sowieso schon gibt. "Das muss man sich von Fall zu Fall durchrechnen", sagt Nicolas Lieven.

Was muss ich beachten, wenn ich Kurzarbeiter-Geld bekommen habe?

Kurzarbeiter-Geld an sich ist steuerfrei. Allerdings wird es auf das normale Einkommen angerechnet, sodass das dazu führen kann, dass der Steuersatz steigt. Obwohl also keine Steuern auf das Kurzarbeiter-Geld an sich gezahlt werden, kann es sein, dass Steuern auf bereits versteuertes Einkommen nachgezahlt werden müssen.

Shownotes
Frist 31. Oktober
Jetzt die Steuererklärung für 2020 abgeben
vom 23. Oktober 2021
Moderator: 
Thilo Jahn
Gesprächspartner: 
Nicolas Lieven, Wirtschaftsjournalist