Seid ihr in eurer WG der WLAN-Besitzer, müsst ihr für illegale Downloads eurer Mitbewohner haften. Noch. Die Störerhaftung soll bald ersatzlos aus dem Telemediengesetz gestrichen werden.

DRadio-Wissen-Reporter Paul Vorreiter ist kein Fan von "Wir sind Helden" - trotzdem musste er für den Song "Alles" 850 Euro bezahlen. "Kann nicht sein!", hat sich Paul gedacht, als er von einer Abmahnkanzlei einen Brief mit der Zahlungsaufforderung und einer Unterlassungserklärung bekommen hat. Ursprünglich wollte die Kanzlei sogar 950 Euro. Paul nahm sich einen Anwalt, der der Kanzlei mitteilte: Paul zahlt nicht und bekennt sich nicht schuldig.

850 Euro für einen Song

Denn Pauls ehemaliger Mitbewohner war "Wir sind Helden"-Fan. Der bestreitet zwar, illegal den Song heruntergeladen zu haben, aber die Indizien sprechen gegen ihn. Nach dem Anwaltsschreiben war es zwei Jahre lang still. Bis Pauls Anwalt ihn anrief: Die Abmahnkanzlei brachte mehrere Altfälle vor ein Gericht, das zum großen Teil im Sinne der Kanzlei entschied.

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Wäre Pauls Fall vor Gericht gekommen, hätte er mit 6000 Euro Strafe rechnen müssen. Deshalb hat Pauls Anwalt der Kanzlei wieder geschrieben und sie gebeten, mit der Strafgebühr herunterzugehen. Paul hat schließlich 850 Euro bezahlt. Von seinem ehemaligen Mitbewohner hat er keinen Cent gesehen, weil er sagt, er hätte den Song nicht heruntergeladen.

"Das Revolutionäre ist, dass, Sie jetzt gefahrlos, sei es zuhause, sei es im Café, oder als Hotelbetreiber ihr WLAN für Dritte öffnen können."
Robert Meyen, Anwalt für Urheberrecht

Pauls Fall ist ein anschauliches Beispiel für Störerhaftung, die jetzt abgeschafft werden soll. Ohne diese Haftung hätte Paul Null Euro bezahlt. "WG-Streitigkeiten wird es in Zukunft nicht mehr geben", erklärt der Rechtsanwalt Robert Meyen. Denn Paul muss in Zukunft nur klar machen, dass sein Mitbewohner der Schuldige ist, ohne selbst dafür belangt zu werden.

"Meine Hoffnung ist, dass öffentliche Hotspots, Restaurants, aber auch Private da folgen werden und man damit letztlich mittelbar einen flächendeckenden WLAN-Zugang hat."
Robert Meyen, Anwalt für Urheberrecht

In Zukunft werden WLAN-Einwahlmasken, über die sich Nutzer verifizieren müssen, nicht mehr notwendig sein. Ganz ohne Passwortschutz könnten wir unser WLAN für jeden frei zugänglich machen.

Mehr über die Abschaffung der Störerhaftung:

Shownotes
Störerhaftung
Missbrauch im WG-WLAN
vom 11. Mai 2016
Moderator: 
Ralph Günther
Gesprächspartner: 
Paul Vorreiter, DRadio Wissen