Der Loveparade-Prozess wird höchstwahrscheinlich eingestellt. Im Juli 2020 verjähren die Vorwürfe gegen die Angeklagten. Die Corona-Pandemie hat die Urteilsfindung zusätzlich verzögert - allerdings nicht entscheidend.

Die Loveparade-Tragödie vom 24. Juli 2010 gilt als eines der schwersten Unglücke der vergangenen Jahrzehnte in Deutschland. In einem Gedränge am Ein- und Ausgangsbereich des eingezäunten Veranstaltungsgeländes des Techno-Festivals in Duisburg starben 21 Menschen. Mehr als 650 Besucher wurden verletzt.

Zehn Jahre später nähert sich der Prozess der Frist seiner "absoluten Verjährung": Ist diese erreicht, endet der Strafprozess ohne Urteil. Staatsanwaltschaft und Angeklagte haben sich deshalb dem Vorschlag des Gerichts angeschlossen, das Verfahren einzustellen. Anwälte der Nebenklage haben allerdings Widerspruch gegen die Einstellung des Loveparade-Verfahrens eingelegt. Sie fordern, zunächst noch den gerichtlich bestellten Sachverständigen Jürgen Gerlach anzuhören, der ein Gutachten über 3800 Seiten verfasst hat. Das Gericht will seine Entscheidung in dieser Woche bekanntgeben.

Verjährung schon bei den Römern

Nach einer bestimmten Zeit verjähren Vorwürfe und können vor Gericht nicht mehr geltend gemacht werden. Dieser Grundsatz sei schon bei den Römern angewendet worden, sagt der Strafverteidiger Udo Vetter.

"Die Verjährung ist ein alter Grundsatz, der bereits im römischen Recht gegolten hat und eigentlich allgemein als segensreich empfunden wird."
Udo Vetter, Anwalt und Strafverteidiger

Verjährung gibt es im Strafrecht und im Ordnungswidrigkeitenrecht: Wenn uns etwa nach drei Monaten das Knöllchen fürs Falschparken oder Zu-schnell-Fahren noch nicht zugegangen ist, verjähren die Vorwürfe. In diesem Fall freuen wir uns in der Regel über die Verjährung. Es gehe darum, möglichst schnell den sogenannten Rechtsfrieden herzustellen, so Udo Vetter. Deshalb sei eben festgelegt worden, dass nach einer bestimmten Zeit Feierabend ist mit einem gerichtlichen Strafanspruch.

Fahrlässige Tötung verjährt normalerweise nach fünf Jahren. Wenn es angeklagt worden ist, so wie beim Loveparade-Prozess, geschieht das nach zehn Jahren. Das sei eine relativ kurze Verjährung für eine aus den Augen des Betrachters sehr schwere Straftat, sagt Udo Vetter.

"Verzögerungstaktik beim Loveparade-Prozess nicht besonders ausgeprägt"

Nicht selten versuchen Angeklagte oder deren Anwälte, sich diese Verjährungsfrist zunutze zu machen, indem sie einen Prozess in die Länge ziehen und Entscheidungen hinauszögern. Im Loveparade-Prozess sei diese Verzögerungstaktik aber gar nicht besonders ausgeprägt gewesen, sagt Udo Vetter. Die Anwälte hätten nur wenig dazu beigetragen, die Verjährung aktiv zu provozieren.

"Beim Loveparade-Prozess schleppte sich alles so dahin. Man ist da sehenden Auges in die Katastrophe reingerannt."
Udo Vetter, Anwalt und Strafverteidiger

Das eigentliche Problem sei vielmehr gewesen, dass zu Beginn des Verfahrens "unglaublich langsam ermittelt" worden ist. Teilweise musste ein halbes oder sogar ein dreiviertel Jahr auf bestimmte Gutachten gewartet werden, weil wichtige Gutachtenaufträge nicht richtig erteilt worden waren.

"Corona nur Aufhänger, um Versäumnisse zu kaschieren"

Die Corona-Pandemie ist nicht entscheidend dafür, dass es wahrscheinlich nicht zur Urteilsverkündung kommt, sagt der Strafrechtler. Corona sei eher ein "griffiger Aufhänger", um die Versäumnisse der ersten Jahre zu kaschieren. Die krassen Verzögerungen im Prozess seien weder Laien noch studierten Juristen vermittelbar. Die Probleme, die in den Corona-Monaten entstanden sind, hätten sich bei einem fast zehnjährigen Verfahren eigentlich in den Griff bekommen lassen müssen, glaubt Udo Vetter.

Es gibt gesetzliche Gründe – eine Pandemie gehört allerdings nicht dazu – durch die Verjährungsfristen angetastet werden können:

  • Die Verjährung der Verbrechen des NS-Regimes von 1933-1945 wurde ganz aufgehoben
  • Bei Vergewaltigung oder schwerem sexuellen Missbrauch beträgt die Verjährungsfrist 20 Jahre, allerdings beginnt sie frühestens mit Ablauf des 30. Lebensjahres des Opfers: Wer als Kind missbraucht wurde, kann also Anzeige erstatten (oder die Staatsanwaltschaft Anklage erheben) bis sie/er 50 Jahre alt ist
  • Ab dem Zeitpunkt, an dem ein Auslieferungsersuchen an einen anderen Staat gerichtet wird, ruht die Verjährung – durch Flucht kann sich ein Angeklagter einem Verfahren also nicht dauerhaft entziehen

Übrigens: Auch im sogenannten Sommermärchen-Prozess in der Schweiz gegen drei frühere DFB-Funktionäre und einen ehemaligen FIFA-Funktionär trat am 27. April 2020 die Verjährung ein.

Shownotes
Strafrecht
Loveparade-Prozess: Das Problem der Verjährung
vom 27. April 2020
Moderation: 
Diane Hielscher
Gesprächspartner: 
Udo Vetter, Anwalt und Strafverteidiger aus Düsseldorf