Hochrisikostraftäter haben ein Recht auf Resozialisierung, nachdem sie ihre Haftstrafe verbüßt haben. Doch wie kann man sie in die Freiheit entlassen?
Estland, Finnland, Irland und Mecklenburg-Vorpommern haben zwei Jahre lang den Test gemacht. Während des Projekts "Justice Cooperation Network" haben sie über Standards für die Resozialisierung von Hochrisikostraftätern beraten. Bei einer Abschlusskonferenz in Rostock haben sie jetzt ihre Empfehlungen vorgestellt. Dabei war unsere Korrespondentin Silke Hasselmann.
"Die wichtigste Empfehlung der Gruppe: Hochrisikotäter sollen von Anfang an, wenn sie in Haft kommen, eine spezielle Behandlung erfahren, bei der alle Stellen zusammenarbeiten und ihre Informationen austauschen."
In Mecklenburg-Vorpommern werden die Hochrisikostraftäter im Strafvollzug von einem Diagnostik-Zentrum durchgecheckt, erklärt Silke Hasselmann. Dabei wird ihre Persönlichkeit analysiert, es geht um die Vergangenheit der Täter und die Frage welche Taten er begangen hat. Alle sechs Monate wird dann überprüft, welche Fortschritte der Täter mit seiner Therapie gemacht hat.
Diagnostik-Zentrum überprüft permanent Täter
Sobald die Anstaltsleitung beschließt, den Täter aus der Haft zu entlassen, prüft das Diagnostik-Zentrum, welche Gefahr von dem Täter noch ausgeht. Parallel sollen Bewährungshelfer sechs Monate vor Haftentlassung miteinbezogen werden.
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