Wer am Steuer mit THC im Blut erwischt wird, dem droht in der Regel der sofortige Führerscheinentzug. Das gleicht gilt für Menschen, die Cannabis besitzen, aber gar nicht konsumiert haben. Der Deutsche Hanfverband findet das ungerecht - auch weil Cannabiskonsum am Steuer härter bestraft wird als Alkoholkonsum.
Wenn ein Autofahrer in Deutschland mehr als ein Nanogramm THC im Blut hat, gilt das Ordnungswidrigkeit. Andere europäische Länder erlauben bis zu sechs Nanogramm, in den USA sind sogar zehn Nanogramm zugelassen. Autofahrer in Deutschland werden auch dann für ihren Cannabiskonsum bestraft, wenn die psychoaktive Wirkung längst vorbei ist.
Die Polizei kann Cannabiskonsumenten sogar den Führerschein entziehen, wenn sie gar nicht gefahren sind. Wenn Polizisten also eine kiffende Person im Park erwischen und feststellen, die Person kifft regelmäßig, dann kann auch mal der Führerschein weg sein. Der Deutsche Hanfverband findet das unverhältnismäßig. Und argumentiert: Leute, die regelmäßig Alkohol trinken, dürfen ja auch nüchtern Auto fahren.
THC kann drei Wochen im Körper nachgewiesen werden
Anders als Alkohol kann Cannabis kann bis zu drei Wochen im Körper nachgewiesen werden. Der Grund dafür: Die Abbaustoffe von THC binden sich ans Fettgewebe. Alkohol wiederum ist wasserlöslich, darum scheidet der Körper ihn viel schneller aus.
Bislang gibt es auch keinen Test, der den genauen Zeitpunkt des THC-Konsums festlegen kann. Genauso wenig kann ein Test nachweisen, ob das THC im Körper gerade wirkt oder nicht.
Die psychogene Wirkung von THC ist etwa 30 Minuten nach dem Konsum auf dem Höhepunkt. Sie kann je nach Dosierung, Körpergewicht und -größe bis zu 24 Stunden anhalten.
"Wann es konsumiert wurde, wie stark die Wirkung ist, wie schnell es abgebaut ist, das lässt sich nicht sagen. Anders ist das beim Alkohol, wo ganz klar drinsteht, das sind 5,3 Promille und man weiß genau, was man in einer Flasche Bier konsumiert."
Der Mediziner Michael Wünning rät dazu, sich nicht nur auf einen THC-Test zu verlassen. Wichtig sei auch zu prüfen, ob eine Person Symptome von Bekifftheit aufweist.