Die Energiekrise treibt die Beschaffungspreise für Strom in die Höhe und viele Anbieter steigern die Preise für Verbraucher. Doch ihr müsst nicht jede Preiserhöhung einfach so hinnehmen. So legt ihr Widerspruch ein.

Kurz vor Weihnachten dürfte viele von euch vielleicht noch eine weniger schöne Überraschung erreicht haben: die Ankündigung des Stromanbieters, dass die Preise ab kommendem Jahr steigen werden. Ihr müsst euch diesem Schicksal nicht widerstandslos ergeben, denn in einigen Fällen könnt ihr gegen diese Preiserhöhung Widerspruch einlegen.

Keine Gas- und Strompreiserhöhung bei Preisgarantie

Grundsätzlich gilt, dass für Preissteigerungen ein sachlicher Grund vorliegen muss. Die meisten Energieversorger berufen sich derzeit auf die gestiegenen Beschaffungskosten, erklärt Rene Zietlow-Zahl von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Doch dieser Grund rechtfertigt keine Preiserhöhung, wenn im Vertrag eine Preisgarantie festgesetzt ist. Denn in diesem Fall hat das Unternehmen gerade das Beschaffungsrisiko und deren Preisschwankungen übernommen.

"Den Widerspruch am besten per Einschreiben einreichen, um sicherzustellen, dass die Schreiben tatsächlich angekommen sind."
Rene Zietlow-Zahl, Verbraucherzentrale Niedersachsen

Wenn trotz Preisgarantie eine Erhöhung ins Haus flattert, solltet ihr Widerspruch einlegen – und zwar im besten Fall schriftlich und per Einschreiben. Möglich ist auch ein Widerspruch per E-Mail, allerdings sind die Beratungen der Energieanbieter bereits überlastet, sagt der Experte. Das Schreiben kann formlos sein, die verschiedenen lokalen Verbraucherzentralen bieten aber auch Musterschreiben auf ihren Webseiten an. Wichtig ist allerdings, den Widerspruch zu begründen.

Geld trotzdem vorerst überweisen

Die Bearbeitung kann einige Zeit dauern. In dieser Zeit sollten wir trotzdem den erhöhten Gas-und Strompreis zahlen, denn sonst riskieren wir, automatisch in das Mahnwesen des Versorgers gestuft zu werden. Der Experte rät also: Preise unter Vorbehalt zahlen und bei einer unwirksamen Preiserhöhung nachträglich zurückverlangen.

"Der Versorger kann bei einem Widerspruch nicht den Vertrag kündigen. Sollte er es aber tun, könnte den Verbrauchern sogar eventuell ein Schadensersatzanspruch zustehen."
Rene Zietlow-Zahl, Verbraucherzentrale Niedersachsen

Bei einer Preiserhöhung sollten wir also checken, ob sie legitim ist und wenn sie es nicht ist, Widerspruch einlegen. Die Angst, dass unser bisheriger Vertrag dadurch vom Versorger gekündigt werden könnte, ist unbegründet. Denn dem Versorger steht bei einem Widerspruch kein Sonderkündigungsrecht zu – er muss sich an das halten, was vereinbart ist.

Sollte der Versorger den Vertrag aber dennoch kündigen, könnte euch sogar eine Schadensersatzzahlung zustehen. Schließlich wird der Vertrag, den ihr nun während der Energiekrise neu suchen müsst, in fast jedem Fall teurer sein als euer alter Vertrag.

Shownotes
Strom
Unser Recht auf Widerspruch bei Preiserhöhung
vom 15. Dezember 2022
Moderator: 
Markus Dichmann
Gesprächspartner: 
Rene Zietlow-Zahl, Verbraucherzentrale Niedersachsen