Um für das Examen zugelassen zu werden, brauchen Zahnmedizin-Studierende in Deutschland Patienten, an denen sie üben können. Die fehlen aber. Dadurch kommen die Studierenden in Verzug.
Egal wie schnell die Zahnmedizin-Studierenden an der Uni Hamburg auch sind - manche brauchen länger für ihr Studium als geplant. Das liegt daran, dass sie nicht alle Kriterien für die Zulassung zum Examen erfüllen. Dafür brauchen sie nämlich Patientinnen, an denen sie üben können. Beispielsweise wie man Spritzen setzt oder Füllungen und Kronen einsetzt.
Ohne Freiwillige hängen Studierende in der Luft
Ab dem siebten Semester gibt es sogenannte integrierte Kurse - das sind Pflichtkurse, die belegt werden müssen und bei denen die Studierenden eine gewissen Anzahl an Punkten sammeln müssen.
Zehn Punkte gibt es etwa für eine Krone. Ohne Freiwillige, die bereit sind, sich von den Studentinnen und Studenten behandeln zu lassen, wird das aber nichts. "Dann hängen die Studierenden wie ein Fähnchen im Wind", sagt Philipp Mündges von der Hamburger Fachschaft der Zahnmedizin-Studierenden.
"Dann haben die Studierenden keine andere Wahl, als das Ganze im nächsten Semester zu machen. Das geht von der Studienzeit und der späteren Arbeitszeit ab."
Zahnmediziner suchen Übungspatienten selbst
Das Problem, dass Übungspatientinnen fehlen, haben nicht nur die Studenten in Hamburg - das ist ein bundesweites Problem. Also suchen sich die angehenden Zahnmediziner selbst Menschen, die sie behandeln können. Alice Wegener zum Beispiel hat unter anderem schon ihre Mutter, ihren Vater und den Bruder ihres Ex-Freundes behandelt. In ihrem Fall war das gut, weil sie bei ihren Eltern nicht so viel Angst hatte, wie sie sagt. Aber irgendwann ist man mit der Verwandschaft und dem Bekanntenkreis durch.
Studierende geraten in Zeitverzug
Dadurch, dass Patienten zum Üben fehlen, sind an der Uni Kiel in einem Jahrgang einmal die Hälfte der Studierenden in Zeitverzug gekommen. Die Regelung ist knallhart, sagt Deutschlandfunk-Nova-Reporter Armin Himmelrath. Es könne sogar als Fehlversuch gewertet werden, obwohl keiner etwas dafür kann.
"Wenn die Punktzahl nicht reicht, haben die Studierenden nicht bestanden."
Naheliegend wäre es, wenn die Unis an den strengen Regeln etwas ändern würden. Von der Uni Hamburg heißt es aber, dass es bundesweit einheitlich geregelt sei. Armin Himmelrath hat sich auch unter Studierenden umgehört; anders als man denken könnte, erheben sie aber keine Vorwürfe Richtung Uni. Im Gegenteil. Sie sagen sogar, dass sich die Unis wirklich um Übungs-Patientinnen und Patienten bemühen - das wirke sich bisher nur leider kaum aus.
"Übungspatient": Klingt nach Schmerzen, muss es aber nicht
Vielleicht fragt ihr euch ja gerade auch, ob ihr das machen würdet: Sich einem Zahnmedizin-Studierenden zum Üben zur Verfügung zu stellen? Sprechen wir es offen aus: Das klingt nach Schmerzen. Genau das sei aber ein Vorurteil, denn an Übungs-Patientinnen und -Patienten werden nur Studierende herangelassen, die an Modellen schon etliche Mal geübt haben und sich auch gegenseitig schon Spritzen gesetzt haben.
Vollkommen unerfahren sind sie also nicht. Und vielleicht zieht ja das Geld-Argument: Kassenpatienten zahlen ein geringeres Zahnarzthonorar. Das bedeutet, der Eigenanteil der Behandlung ist nicht so hoch.