Jedes Bundesland regelt Tanzverbote an Feiertagen anders. In Bayern wurde das Verbot am Karfreitag jetzt etwas gelockert. Aber auch nur ein bisschen.
Tanzverbot ist Sache der Bundesländer. Wenn man sich so eine Übersichtstabelle anschaut, dann kommen Berlin und Bremen ziemlich gut weg. In Bayern hingegen sieht das anders aus. Da darf an neun Tagen im Jahr nicht getanzt werden. Bis 2007 gab es für München noch eine Sonderregelung. "Und dann hat die Regierung von Oberbayern von der Stadt München verlangt, das Ganze noch mal zu verschärfen", sagt David Süß, Betreiber vom Münchener Techno-Club Harry Klein.
"Wir in Bayern sind gestraft mit dem Tanzverbot und ich halte so in der jetzigen Form gar nichts davon."
In so Nächten, wenn dann der Club wegen des Tanzverbots um zwei Uhr schließen muss, erlebt David Süß es immer wieder, dass Gäste ihn und sein Mitarbeiter verständnislos anblicken und beginnen zu diskutieren, warum der Club jetzt auf einmal so früh schließt. "Ich blick da immer nur in ratlose Gesichter. Leute, die einen anschauen und mit uns reden, als ob wir dumm wären, dass wir uns daran halten und die Party beenden", sagt Süß.
"Wenn wir nachts in einem geschlossenen Raum feiern, dann stören wir niemanden. Weil wenn wir jemanden stören würden, dann könnten wir da sowieso keinen Club machen."
David Süß hält das Tanzverbot für antiquiert. Die Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht freut ihn, allerdings glaubt er, dass es noch lange dauern wird, bis sich da grundlegend etwas ändern wird. "Ganz ehrlich, wir sind nicht umsonst in Bayern, deswegen bin ich leicht pessimistisch."
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am heutigen Dienstag das strenge Tanzverbot an Karfreitag gekippt. Das Tanzverbot regelt jedes Bundesland für sich und darum bezieht sich die heutige Entscheidung auch nur auf Bayern. Nach der neuen Regelung muss Bayern in Zukunft auch Ausnahmen für dieses Gesetz erlauben. Denn manchmal gebe es auch Gründe, die für eine Tanzveranstaltung sprechen. Auch in Bayern gab es an anderen Feiertagen schon Ausnahmeregelungen. Aber am Karfreitag eben noch nicht.