Wenn jemand etwa wegen seiner Hautfarbe nicht in den Club kommt, ist das Diskriminierung. In Thüringen können sich Betroffene jetzt einfach wehren.

Laura Wahl kennt solche Fälle: Leute kommen nicht in einen Club - weil sie die falsche Hautfarbe haben oder ein Kopftuch tragen. Schwarze Freunde von ihr sollten an der Tür ihre Reisepässe vorzeigen. In einem anderen Fall sollten Indonesierinnen ihre Kopftücher ablegen. Klar also, dass die Sprecherin der Grünen Jugend in Thüringen den neuen Passus im Gaststättengesetz begrüßt.

Bis zu 10.000 Euro Strafe

Nach der neuen Regelung gilt: Wer bei Einlasskontrollen Besucher etwa wegen ihrer ethnischen oder religiösen Zugehörigkeit benachteiligt, kann in Zukunft mit bis zu 10.000 Euro bestraft werden.

"Das neue Gesetz hilft einem, sich zu wehren und aus der Opferrolle raus zu kommen."
Laura Wahl, Sprecherin der Grünen Jugend Thüringen

Im Gesetzestext der Landesregierung Thüringens heißt es: "Es muss festgestellt werden, dass insbesondere jüngeren Menschen, vor allem wegen ihrer ethnischen Herkunft oder des sich durch Formen der Bekleidung erkennbaren Bekenntnisses zu einer Religion, der Einlass in Diskotheken verwehrt wird. Die 'Diskriminierung an der Diskothekentür' ist für die Betroffenen entwürdigend und mit der Idee des Grundgesetzes und der Verfassung des Freistaats Thüringen von einer pluralen, freiheitlichen und toleranten Gesellschaft nicht vereinbar." (Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gaststättengesetzes)

Das neue Gesetz macht es einfacher

Zwar gibt es schon seit 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Deutschland. Doch eine Klage ist für die Betroffenen aufwändig und teuer. Jetzt geht das unkompliziert: Wer betroffen ist, kann einfach beim Ordnungsamt Beschwerde einlegen. 

"Das Gesetz ist jetzt eine Ergänzung, die über den privaten Klageweg hinaus geht. Die thüringischen Behörden bekommen jetzt auch selber die Möglichkeit, das zu überwachen."
Udo Vetter, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Udo Vetter hält die Neuerung "unbedingt für sinnvoll". Er sagt, gerade weil unsere Gesellschaft immer bunter wird, sei es wichtig, dass wir das Grundgesetz ernst nehmen.

Zur der Thematik gebe es bereits Urteile. Ein dunkelhäutiger Rechtsanwalt aus Niedersachsen hat beispielsweise erfolgreich gegen eine Diskothek geklagt. Er bekam 1000 Euro Schmerzensgeld - hatte allerdings Zeugen, die an dem Abend mit ihm unterwegs waren.

Hausrecht vs. Gleichbehandlungsgesetz

Grundsätzlich hat jeder Club das Recht zu bestimmen, wer rein darf und wer nicht. Wenn Turnschuhe nicht angesagt sind oder vielleicht schon zu viele Frauen oder Männer da sind, dann widerspricht es nicht dem Gesetz, den Eintritt zu verweigern.

Diskriminierend wird es eben da, wo es um Hautfarbe, Ethnie, eine Behinderung oder Ähnliches geht.

"Das Hausrecht ist durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz deutlich eingeschränkt worden."​
Udo Vetter, Rechtsanwalt

Niedersachsen hat so ein Gesetz, wie es nun in Thüringen eingeführt wurde, bereits seit zwei Jahren. Es gab aber nur wenig Anzeigen bisher. Laura Wahl meint, bestenfalls hat allein die Einführung des Gesetzes zu einer Sensibilisierung in der Clubszene geführt. Udo Vetter meint, die Türsteher müssen dadurch vorsichtiger sein. Denn sie können ja nie wissen, ob nicht zufällig jemand vom Ordnungsamt in der Schlange steht.

Shownotes
Neues Gesetz in Thüringen
Gegen Diskriminierung an der Clubtür
vom 28. September 2017
Moderatorin: 
Sonja Meschkat
Gesprächspartnerin: 
Laura Wahl, Sprecherin der Grünen Jugend Thüringen
Gesprächspartner: 
Udo Vetter, Rechtsanwalt