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Wenn Fiffi heute den Schuh kaputt knabbert, gibt es vielleicht eine Ermahnung. Noch bis weit ins 19. Jahrhundert wäre ihm dafür aber der Prozess gemacht worden. Als Strafe drohten Verbannung, Folter und Tod.

Im Mittelalter war man ohnehin nicht zimperlich, das zeigen die Gräuel der Inquisition. Auch für allerhand seltsame Tierprozesse in Europa wurde die Bibel als Begründung herangezogen, erklärt DRadio-Wissen-Tierexperte Mario Ludwig. So heißt es im zweiten Buch Moses etwa: "Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, dass sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen." Sprich: Kommt ein Mensch durch ein Tier zu schaden, muss es bestraft werden.

"Es konnte auch sein, dass man Tiere exkommuniziert hat, das waren dann die kirchlichen Gerichte."
Mario Ludwig, DRadio-Wissen-Tierexperte

Es blieb aber nicht bei bissigen Hunden und schubsenden Kühen. Auch unterlassene Hilfeleistung wurde vor Gericht verhandelt. Bewachten Hunde das Haus nicht ausreichend oder griffen bei einem Angriff nicht ein, drohten harte Strafen von Verbannung, Enthaupten, Erwürgen, Lebendig begraben, Hängen bis zu Verbrennen. Noch fieser: Für Sodomie - also Sex mit Tieren - kam nicht nur der Täter auf den Scheiterhaufen, sondern auch das misshandelte Tier.

Ein Hahn schaut böse
Böse schauen kann er. Aber kann dieser Hahn zaubern? Im Jahr 1471 wurde in Basel ein Hahn geköpft und auf dem Scheiterhaufen verbrannt, weil es sich um einen "versteckten Teufel" gehandelt habe.

Verhandelt wurde sowohl vor geistlichen als auch weltlichen Gerichten. Die Prozesse wurden dabei mit allem Drum und Dran durchgezogen: mit Richtern, geregelter Strafgesetzordnung und Verteidigern auf der einen Seite - und Maikäferlarven, Schweinen, Hühnern oder Hunden auf der Anklagebank.

Mildernde Umstände für Mäuse

Einer der spektakulärsten Prozesse fand 1519 in Glurns im Südtirol statt: Feld- und Wühlmäuse waren wegen der Zerstörung von Feldern angeklagt. Ihr Verteidiger konnte zwar das Urteil Verbannung nicht verhindern, jedoch mildernde Umstände raushandeln. Schwangere und kranke Mäuse durften das betreffende Gebiet dadurch erst später verlassen. Unter freiem Geleit versteht sich.

Wirklich vorbei war der Tierprozess-Spuk in Europa allerdings leider erst nach 1906. In diesem Jahr wurde in der Schweiz ein Hund zum Tode verurteilt - wegen "aktiver Beteiligung" an einem Mord.

Shownotes
Das Tiergespräch
Fiffi vor Gericht
vom 15. April 2015
Moderatorin:: 
Daniela Tepper
Gesprächspartner: 
Mario Ludwig