Nächste Woche wird das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein spannendes Grundsatzurteil fällen: Es geht um die Frage, ob Bundesbehörden und Ministerien bei Medienanfragen auch die Inhalte von Twitter oder Whatsapp-Direktnachrichten herausgeben müssen. Es geht um Transparenz – die Auswirkungen des Urteils könnten weite Kreise ziehen.

Das Verfahren hatte die NGO "Frag den Staat" angestrengt. Die Transparenz-Initiative wollte Einsicht in die Direktnachrichten des Bundesinnenministeriums bekommen, war aber abgewiesen worden.

"Die Frage ist: Sind SMS oder Direktnachrichten, die über Dienstaccounts verschickt werden, amtliche Informationen?"
Martina Schulte, Deutschlandfunk-Nova-Netzreporterin

Das Urteil ist so wichtig, weil es dabei um die Frage geht, ob es sich bei SMS oder Twitter-, Whatsapp- oder Signal-Direktnachrichten, die über Dienstaccounts verschickt werden, um amtliche Informationen handelt, berichtet Deutschlandfunk-Nova-Netzreporterin Martina Schulte.

Transparenz durch Informationsfreiheitsgesetz

Bei Schreiben oder Verträgen aus Ministerien sei das bereits heute schon so. Diese sind als amtliche Infos öffentlich. Medienvertreter können jeder Zeit eine sogenannte Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) stellen. Dieses Gesetz gibt jedem Bürger das Recht, im Nachhinein Zugang zu amtlichen Informationen zu bekommen. Die Behörden müssen also gegenüber Journalistinnen und Journalisten als Vertretern der Öffentlichkeit offenlegen, welche Vereinbarungen zum Beispiel das Verkehrsministerium damals mit der Mautfirma Tollcollect getroffen hat.

Ob das Informationsfreiheitsgesetz dagegen auch bei Nachrichten gilt, die Beamte über soziale Medien verschicken, ist noch nicht abschließend geklärt.

Innenministerium legte Revision ein

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte zwar bereits im Sinne der Transparenzpflicht entschieden und gesagt: Ja, das Bundesinnenministerium muss die Direktnachrichten aus den Jahren 2016 bis 2018 herausgeben. Das Ministerium war allerdings nicht einverstanden mit dem Urteil und hatte Revision eingelegt. Deshalb muss die Angelegenheit jetzt von der höchsten juristischen Instanz, dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig, entschieden werden.

"Behörden oder Minister könnten über die Direktnachrichten versuchen, die Transparenzpflicht gegenüber der Öffentlichkeit zu umgehen, glaubt die Transparenzinitiative 'Frag den Staat'."
Martina Schulte, Deutschlandfunk-Nova-Netzreporterin

Nicht offengelegte SMS der Kanzlerin oder private Whatsapp-Gruppen von Verkehrsminister Scheuer: Wenn Behörden oder amtliche Personen ihre Kommunikation statt über ihre Dienstgeräte über private Plattformen wie Whatsapp, Twitter oder Signal abwickeln, hat das in der Vergangenheit manchmal dazu geführt, dass geheime Absprachen gar nicht erst in offiziellen Akten der Behörden landeten.

Wenn dann ein Journalist oder eine Journalistin die Herausgabe nach dem Informationsfreiheitsgesetz verlangt, konnten Behörden oder Minister sich da einfach rauswinden und einen Teil der Informationen zurückhalten.

Weitreichendes Urteil

Das Urteil des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts ist auch deswegen so wichtig, weil es letztlich Auswirkungen auf alle Bundesbehörden hat, erklärt Martina Schulte. Künftig müssten dann vielleicht also nicht nur sämtliche SMS aus dem Diensthandy von Angela Merkel bzw. Olaf Scholz ausgedruckt, abgeheftet und im Bundesarchiv im Originalwortlaut gesichert werden. Oder die Direktnachrichten der Ministerinnen und Minister. Sondern zum Beispiel auch das, was der Chef des Bundesamts für Naturschutz schreibt.

Doch selbst wenn in Leipzig nächste Woche zugunsten von "Frag den Staat" entschieden wird – was noch völlig offen ist: Selbst dann wäre das wohl kein Ende jeglicher Geheimniskrämerei, sagt unsere Netzreporterin. Politikerinnen und Politiker hätten nämlich ziemlich gewiefte Tricks auf Lager, um Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu umgehen: So wird etwa Angela Merkels Diensthandy nach Angaben der "Welt am Sonntag" von der Partei gestellt, nicht von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern. Und damit entfällt dann praktischerweise die Pflicht, die Öffentlichkeit an den Direktnachrichten teilhaben zu lassen.

Shownotes
Transparenz
Ob Ministerien auch Direktnachrichten rausrücken müssen
vom 21. Oktober 2021
Moderation: 
Till Haase
Gesprächspartnerin: 
Martina Schulte, Deutschlandfunk-Nova-Netzreporterin