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Netflix, Sky oder Amazon: Streaming-Abos boomen. Da sollte man annehmen, dass die Zeiten von Raubkopien vorbei sind. Aber anscheinend nicht. Filesharing bleibt und die nächste Abmahnwelle ist gestartet.

Es gibt reichlich Streaming-Dienste, die Userinnen und Usern fast alles bieten. Zumindest, wenn es um Musik geht. Streaming-Abos gibt es bei Spotify, Apple Music oder bei Amazon für rund zehn Euro im Monat. Auch, wenn es reichlich Kritik an den Streaming-Giganten gibt: "Damit kann ich praktisch alles hören, was es an Neuerscheinungen und im Back-Katalog gibt", sagt unser Netzreporter Michael Gessat.

Streaming-Abos sollten Raubkopien zurückdrängen

Bei Filmen und Serien ist es etwas anders. Mit einem Streaming-Abo bei Amazon Prime Video, Netflix, Sky oder Disney können wir glotzen bis zum Abwinken. Doch die Anbieter versuchen verstärkt, sich über Eigenproduktionen oder exklusive Lizensierungen zu profilieren. Serien oder Blockbuster laufen dann eben nur auf einer der Plattformen.

Das bedeutet, dass Userinnen und User gleich mehrere Streaming-Abos brauchen, wenn sie gezielt einzelne Filme und Serien schauen wollen. "Das ist in der Summe dann teuer", sagt Michael.

"Der Markt der Streaming-Angebote ist zersplittert. Die Anbieter versuchen sich voneinander abzugrenzen."
Michael Gessat, Deutschlandfunk Nova-Netzreporter

Manche Userinnen und User setzen deshalb weiterhin oder wieder auf Filesharing im Netz. Bei diesen illegalen "Tauschbörsen" wird der eigene PC Teil eines Netzwerkes, um urheberrechtlich geschützte Filme und Serien zu verbreiten.

Dass Filesharing wieder zu einem größeren Problem geworden ist, sagte der auf Netzthemen spezialisierte Rechtsanwalt Christian Solmecke dem Online-Magazin Golem. Laut dem Anwalt vertritt seine Kanzlei zurzeit "mehrere zehntausend betroffene Nutzer", die von der Kanzlei "Frommer Legal" abgemahnt worden sind: Weil sie offenbar urheberrechtlich geschütztes Material - wie zum Beispiel Filme - über Filesharing-Plattformen weiterverbreitet haben sollen.

"Filesharing ist nach wie vor ein Riesendelikt."
Michael Gessat, Deutschlandfunk Nova-Netzreporter

Treffen die Vorwürfe zu, dann kann das für die User und Userinnen teuer werden. "Auch wenn der Gesetzgeber in den letzten Jahren den totalen Exzessen bei den Abmahnkosten einen Riegel vorgeschoben hat", sagt Michael. Das bezieht sich vor allem auf das Herunterladen und Schauen, nicht aber auf die Weiterverbreitung.

Teuere Abmahnkosten

"Beim Filesahring verbreitet man urheberrechtlich geschütztes Material weiter", sagt Michael. Das bleibt ein Delikt. Bei den aktuellen Abmahnungen werden 700 Euro Schadenersatz gefordert, plus 235 Euro Rechtsanwaltskosten - "Für eine Serienfolge wohlgemerkt."

Alle, die solche Abmahnbriefe erhalten, können sich natürlich einen Anwalt oder eine Anwältin nehmen. Soll der Widerspruch aber erfolgreich sein, braucht es gute Argumente. Zum Beispiel, dass das Wlan von mehreren genutzt wird und nicht klar ist, wer das urheberrechtlich geschützte Material heruntergeladen und geteilt hat. Bei Minderjährigen können die Eltern vorbringen, dass sie ihre Kinder über die Folgen des Filesharing aufgeklärt haben. Dann kann zumindest die Haftung der Eltern entfallen: Damit entfällt aber nicht automatisch die Haftung der Kinder.

Shownotes
Streaming-Abos
Filesharing geht weiter, die nächste Abmahnwelle läuft
vom 23. Juni 2021
Moderatorin: 
Diane Hielscher
Gesprächspartner: 
Michael Gessat, Deutschlandfunk Nova