Seit Wochen versucht die türkische Regierung, Veranstaltungen in Deutschland genehmigen zu lassen, auf denen für die Verfassungsänderung in der Türkei geworben werden soll. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht eindeutig Stellung dazu bezogen.

Die Verfassungsrichter in Karlsruhe haben heute eindeutig klar gemacht, dass Politiker aus der Türkei kein generelles Auftrittsrecht in Deutschland besitzen. So können sie sich nicht auf das Grundgesetz und auch nicht auf das Völkerrecht berufen, um als ausländische Staatsoberhäupter oder Regierungsmitglieder nach Deutschland einzureisen, und dort amtliche Funktionen auszuüben.

Die Bundesregierung entscheidet ganz allein

Die Entscheidungsgewalt darüber fällt in die Zuständigkeit der deutschen Bundesregierung für Auswärtige Angelegenheiten. Dadurch eröffnet sich ein Handlungsrahmen, der es der Regierung erlaubt, fragwürdige Auftritte türkischer Politiker zu verhindern.

Bisher sieht es aber trotz großer Kritik aus der Bevölkerung nicht so aus, dass die Bundesregierung von ihrer Macht Gebrauch machen will. Dazu passt die Entscheidung, die Rede des türkischen Ministerpräsidenten Binali Yildirim am 18. Februar in Oberhausen nicht verboten zu haben.

"Ein Auftrittsverbot ist immer eine außenpolitische Sanktion, die mit der außenpolitischen Sanktion eines anderen Landes beantwortet werden kann. Man würde durch solche Verbote die Eskalationsspirale anheizen."
Max Bauer, ARD-Rechtsabteilung

Genau gegen diesen Auftritt hatte ein Bürger vor Gericht Beschwerde eingelegt, die aber von den Verfassungsrichtern abgelehnt wurde. Der Kläger konnte nicht ausreichend begründen, inwiefern der Auftritt seine persönlichen Grundrechte verletzt hatte.

Da die Bundesregierung von ihrem Recht auf eine Einreiseverweigerung bisher keinen Gebrauch macht, liegt der Ball wieder im Spielfeld der Kommunen, Städte und Länder, sagt Max Bauer von der ARD-Rechtsabteilung. Dann muss immer auf verfassungsrechtlicher Ebene entschieden werden. Nach dem Versammlungsrecht kann eine Veranstaltung aber nur verboten werden, wenn von ihr wirklich eine Gefahr ausgeht. Also wenn Schlägereien oder andere Straftaten drohen.

Shownotes
Türkische Politiker in Deutschland
Es gibt kein Auftrittsrecht!
vom 10. März 2017
Moderator: 
Ralph Günther
Gesprächspartner: 
Max Bauer, ARD-Rechtsabteilung