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Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Parteien müssen bei den Europawahlen keine Prozentgrenze überspringen.

In gut drei Monaten dürfen viele von uns wieder Kreuzchen machen – am 25. Mai ist Europawahl. Wir dürfen bestimmen, wer für Deutschland im Europäischen Parlament sitzt. Und das könnten demnächst mehr Abgeordnete von kleinen Parteien sein. Denn nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts, müssen Parteien keine Prozentgrenze überspringen – weder 5 noch 3 Prozent. Die Richter finden: Jede Wählerstimme soll zählen – auch die, die an kleine Parteien geht.

Etwa die Hälfte der EU-Länder hat Prozenthürden, um zu verhindern, dass zu viele Splittergruppen im Europa-Parlament vertreten sind. Denn schon jetzt ist das Parlament nicht gerade übersichtlich: 751 Abgeordnete, aus 28 Ländern, 7 Fraktionen…

Rebecca Harms von den Grünen fragt, warum es bei der Europawahl keine Sperrklausel geben darf, bei der Bundestagswahl aber schon. Die Haltung der Richter beim Bundesverfassungsgericht: Das EU-Parlament arbeitete anders als der Bundestag: Es müsse keine Regierung wählen und könne Koalitionen über Fraktionen hinweg bilden.

Was sonst noch wichtig war

  • Mitten in der Krise in der Ukraine, prüft Russlands Präsident Wladimir Putin, ob seine Armee einsatzbereit ist. Es geht auch um Truppen im Westen des Landes, dort grenzt Russland an die Ukraine.
  • In der Ukraine ist eine sehr umstrittene Sondereinheit der Polizei aufgelöst worden – die Berkut. Das hat der Innenminister über Facebook mitgeteilt. Zu der Berkut-Einheit gehören rund 15.000 Mann.
  • Auf Zigarettenpackungen soll es in der EU in Zukunft abschreckende Bilder geben – zum Beispiel von Raucherlungen. Das ist Teil einer neuen Tabakrichtlinie, die das EU-Parlament verabschiedet hat. Sie tritt in zwei Jahren in Kraft.

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Shownotes
Europawahl
Keine Hürde für kleine Parteien
vom 26. Februar 2014