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Ein Gericht in den USA hat entschieden: Postings und Fotos auf Facebook dürfen als Beweismittel herangezogen werden, auch wenn sie auf privat gesetzt waren.

Facebook erinnert seine Nutzer regelmäßig daran, die Privatsphäre-Einstellungen zu kontrollieren. Schließlich können wir ja bestimmen, wer etwas von uns zu sehen bekommt in diesem sozialen Netzwerk. Das gilt aber wohl nicht mehr, wenn es zu Rechtsstreitigkeiten kommt. Denn ein Gericht in den USA hat jetzt entschieden: Ja, auch wenn Posts und Bilder nur privat veröffentlicht wurden und nicht für alle sichtbar, beziehungsweise öffentlich sichtbar waren, dürfen sie vor Gericht als Beweis herangezogen werden.

Im vorliegenden Fall, der die US-Gerichte schon seit einigen Jahren beschäftigt, geht es um einen Sturz von einem Pferd. Bei diesem Sturz hatte sich eine Frau Verletzungen an Kopf und Wirbelsäule zugezogen, die bleibende Schäden verursacht haben. Sie klagt über Gedächtnisverlust und Schwierigkeiten bei der Kommunikation. Das Pferd war allerdings nicht ihr eigenes. Deshalb hat sie den Besitzer des Pferdes verklagt.

Privatsphäre ist eine Frage der Relevanz

Der Pferdebesitzer sieht aber gar nicht ein zu zahlen. Denn er bezweifelt die Schwere der Schäden, beziehungsweise dass die Frau überhaupt Dauerschäden davongetragen hat. Das Problem: Die geschilderten Beeinträchtigungen sind objektiv schwer nachprüfbar. Weil die Frau auch angegeben hatte, bei der Bedienung von Computern Schwierigkeiten zu haben, hat der Pferdebesitzer per Gerichtsbeschluss beantragt, den Facebook-Account durchstöbern zu dürfen. Aber nicht nur das, was öffentlich sichtbar ist, sondern eben auch den privaten Bereich.

"But even private materials may be subject to discovery if they are relevant."

So soll ein Vergleich möglich sein zwischen der Art und Weise, wie die Frau vor und nach ihrem Unfall Posts verfasst hat. Dabei geht es noch nicht mal um den Inhalt der Posts, sondern um die Metadaten. Also wie lange hat sie vor dem Unfall gebraucht, um einen Posttext zu verfassen und wie lange danach? Wie viele Buchstaben hat sie benutzt? Diese Fragen sollen so geklärt werden können.

Auch private Fotos dürfen zur Beurteilung des Zustands der Frau vor und nach dem Unfall herangezogen werden. Einziger Trost: Nacktfotos und Postings mit "romantic encouters" bleiben davon unberührt.

Mehr zum Thema:

Shownotes
Gerichtsurteil in den USA
Private Facebook-Postings als Beweis zulässig
vom 15. Februar 2018
Moderation: 
Till Haase
Autor: 
Michael Gessat, Deutschlandfunk Nova