Nachrichten am Smartphone tippen und telefonieren ist am Steuer nicht erlaubt - das wissen wir. Aber darf ich an der Ampel eine kurze Textnachricht verschicken, die Spotify-Playlist wechseln oder mein Navi neu programmieren?

Die Rechtslage ist eindeutig: Wir dürfen elektronische Geräte nur nutzen, wenn der Motor aus ist. Der Standy-by-Modus, in den manche Autos bei einem Ampelstopp gehen, zählt nicht dazu. Wenn der Motor auf Stand-by ist, gilt er als eingeschaltet.

"Wenn der Motor ausgeschaltet ist und die Räder zum Stillstand gekommen sind, dann darf ich jegliche elektronischen Geräte benutzen."
Gabriele Schön, Verkehrsrechtlerin beim ADAC

Wenn wir das Smartphone während der Fahrt aufnehmen oder halten, wird es schon kritisch. Die Gerichtsurteile sind in solchen Fällen aber widersprüchlich. Mal wird ein Autofahrer zu einer Geldbuße verurteilt, weil er das Handy in die Hand genommen hat, mal nicht. Viele Autofahrer behelfen sich mit einer Smartphone-Halterung, um auf Nummer sicher zu gehen. Die ist aber gesetzlich nicht vorgeschrieben. 

Kurze Blickzuwendung - je nach Situation zulässig

Auch wenn das Smartphone in einer Halterung steckt, bedeutet das nicht, dass wir es so viel benutzen dürfen, wie wir wollen. Wir sollten es nur dann benutzen, wenn uns ein kurzer Blick auf das Smartphone ausreicht, um beispielsweise die nötigen Infos vom Display abzulesen. Wenn wir zum Beispiel sehen wollen, welcher Song gerade läuft, oder ob wir an der nächsten Kreuzung rechts abbiegen müssen oder das Navi uns vorschlägt, eine ander Route zu wählen, die wir mit einmaligem Tippen bestätigen können. 

Sichtverhältnisse, Geschwindigkeit, Verkehrsaufkommen

Wie diese "kurze Blickzuwendung" auszulegen ist, ist schwierig. Denn bei einer "kurzen Blickzuwendung", spielen Sichtverhältnisse, das Verkehrsaufkommen und die Geschwindigkeit auch eine Rolle.

"Im Gesetz heißt es nur, ich darf das Smartphone nicht aufnehmen oder halten, wenn ich es benutzen will."
Nico Rau, Deutschlandfunk-Nova-Reporter

Welche Strafen drohen können:

  • 100 Euro, ein Punkt in Flensburg, dazu kommen noch Verwaltungsgebühren in Höhe von rund 29 Euro
  • Wenn wir noch jemanden dabei gefährden: 150 Euro plus Gebühren, 1 Punkt und ein Monat Fahrverbot
  • Wenn wir dabei einen Unfall verursachen, kommen noch mal 50 Euro extra hinzu

Mehr zum Thema:

Shownotes
Verkehrssicherheit
Smartphone am Steuer - was erlaubt ist und was nicht
vom 15. März 2019
Moderator: 
Paulus Müller
Gesprächspartner: 
Nico Rau, Deutschlandfunk-Nova-Reporter