Im Schadensfall bin ich doch versichert! Dieser Gedanke gibt uns ein sicheres Gefühl. Bis die Versicherung zahlt, kann teilweise aber ein langer, nervenaufreibender Prozess vergehen. Manche Versicherungen versuchen Betroffene abzuwimmeln – mit Strategie.

Ihr möchtet euch absichern und für den Ernstfall vorsorgen, also schließt ihr eine Versicherung ab: fürs Fahrrad, einen Unfall oder für den Fall, dass ihr nicht mehr arbeiten könnt. Für fast jeden Schadensfall scheint es eine Versicherung zu geben.

In der Werbung versprechen sie, für ihre Kundinnen und Kunden im Ernstfall da zu sein und die Kosten zu tragen. Tritt der Ernstfall dann tatsächlich ein, kommt es oft aber anders: Bis die Versicherung zahlt, kann viel Zeit vergehen – wenn sie dann überhaupt zahlt.

Prüfen, um nicht zu zahlen

Dass eine Versicherung den Antrag der Versicherten erst einmal prüft, leuchtet ein. Gerade beim Prüfen des Versicherungsanspruchs weiß Rechtsanwältin Beatrix Hüller aber, wie Sachbearbeitende darin geschult werden, Versicherte abzuwimmeln.

Beatrix Hüller hat früher selbst als Sachbearbeiterin für eine Versicherung gearbeitet, in der Hoffnung, Menschen in einer Notsituation schnell helfen zu können. Tatsächlich sei es ihre Aufgabe gewesen, Leistungen möglichst lange hinaus zu zögern. Heute arbeitet sie als Fachanwältin für Versicherungsrecht und unterstützt Versicherte dabei, an ihr Geld zu kommen.

"Die Sachbearbeiter werden dahingehend geschult, dass sie die Ansprüche möglichst erst einmal ablehnen oder nicht nur ablehnen, sondern wenn möglich, einfach kürzen oder man bietet ein Vergleich an.
Beatrix Hüller, Fachanwältin für Versicherungsrecht

Gerade wenn es um große Geldsummen geht, haben manche Versicherungsunternehmen vor allem eine Strategie: Sie möchten die Versicherten ermüden, damit sie aufgeben oder sich auf einen schlechten Vergleich einlassen, sagt Beatrix Hüller. Dafür würden die Versicherungsunternehmen den Betroffenen endlos Fragen stellen.

"Es gibt einen Versicherer, der stellt nach dem Einreichen der Unterlagen ungefähr 15 Fragen. Wenn man die alle beantwortet hat, kommen die nächsten 15 Fragen. Das zermürbt."
Beatrix Hüller, Fachanwältin für Versicherungsrecht

Kleine Schadensfälle wie die Kosten für ein gestohlenes Fahrrad, das versichert war, würden die Versicherungsunternehmen in der Regel problemlos übernehmen. Das komme der Schadenquote der Versicherung zugute, die zeigt, wie leistungsfähig das Unternehmen ist. "Sobald es um höhere Beträge geht, wird ganz genau darauf geschaut", sagt sie. Das sei besonders bei Versicherungen der Fall, wo es um Personenschäden geht. Also bei Versicherungen für Krankentagegeld, Berufsunfähigkeit oder Unfälle.

Mitarbeitende für das Abwimmeln ausbilden

Das Versicherungsunternehmen prüft vor allem die sogenannte vorvertragliche Anzeigepflicht. Anschließend geht es darum, ob die Versicherten vor dem Abschluss der Versicherung richtige Angaben über seine oder ihre Gesundheit gemacht haben. Bei Sachschäden geht es darum, ob es vor Versicherungsabschluss schon Vorschäden gab, zum Beispiel am Auto.

Die Angaben sollen dem Versicherungsunternehmen für die Risikobeurteilung helfen und auch, wie hoch der Beitrag ist, den die Versicherung zahlen soll. Um alleine diese vorvertragliche Anzeigepflicht zu prüfen, nehmen sich die Versicherungen viel Zeit, erklärt Beatrix Hüller. Zumal mittlerweile Juristinnen und Juristen die Anträge bearbeiten, statt wie früher Versicherungskaufleute. Das heißt: Sie kennen sich besonders mit den rechtlichen Möglichkeiten gut aus.

Hilfe bei Fachanwält*innen suchen

Beatrix Hüller rät Betroffenen daher dazu, schon möglichst früh mit einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Versicherungsrecht zu sprechen, wenn es zu Problemen mit der Versicherung kommt: "Man ist als Puffer dazwischen. Man kann wie im Schachspiel vorausschauend denken, weil man weiß, welche Frage als Nächstes kommt, wenn man etwas einreicht." Gerade, wenn es wie in einem Krankheitsfall um persönliche Angelegenheiten geht, sei es entscheidend, dass sich die Betroffenen für eine Anwältin entscheiden, mit der sie sich gut verstehen.

Betroffene können sich auch an Verbraucherzentralen wenden. Fachanwälte haben allerdings den Vorteil, dass sie die Betroffenen im Prozess begleiten können und die Einzelheiten ihres Falls kennen, sagt sie. Eine Kostenfrage ist es sicherlich aber auch.

Shownotes
Schadensfall
Fachanwältin: "Versicherer lassen einen ausbluten"
vom 07. September 2021
Moderator: 
Christoph Sterz
Gesprächspartnerin: 
Beatrix Hüller, Fachanwältin für Versicherungsrecht