Wenn wir einen Handy- oder Internetvertrag haben, hat der oft eine Mindestlaufzeit. Vergessen wir zu kündigen, verlängert die sich automatisch. Nicht selten kostet uns die Verlängerung richtig viel Geld. Denn egal bei welchem Anbieter wir sind: Meist gibt es in der Zwischenzeit günstigere Angebote mit mehr Leistung. Doch damit ist bald Schluss.

Am 1. Dezember tritt das sogenannte Telekommunikationsmodernisierungsgesetz in Kraft. Deutschlandfunk-Nova-Netzautor Konstantin Köhler sagt: "Da wird tatsächlich einiges besser für Verbraucherinnen und Verbraucher." Zum einen wird darin die Kündigungsfrist vorgeschrieben, erklärt er. Das heißt: "Wir dürfen demnächst bis zu einen Monat vor Vertragsablauf den Vertrag kündigen", so Köhler.

"Wir können jeden Monat kündigen, und diese Veränderung ist aus Verbraucher*innensicht wirklich supergut. Weil jetzt alle viel flexibler reagieren können."
Deutschlandfunk-Nova-Netzautor Konstantin Köhler über die neuen Kündigungsfristen

Die zweite Änderung im neuen Gesetz erlaubt es uns zudem einen Handy- oder Internetvertrag jeden Monat zu kündigen. "Nach Auslaufen eines langen Vertrags ändert sich die Kündigungsfrist automatisch in 30 Tage", erklärt der Deutschlandfunk-Nova-Netzautor. Verbraucher*innen können so wesentlich schneller und einfacher in einen günstigeren Tarif mit mehr Leistung wechseln – und sogar ihre Rufnummer mitnehmen.

Internet: Ein Recht auf eine schnelle Leitung

Auch bei den Internettarifen gibt es eine wichtige Änderung. Wer schon einmal umgezogen ist, weiß wie nervig das sein kann. Denn bislang konnten wir unseren Tarif nicht kündigen, aber auch nicht an den neuen Wohnort mitnehmen oder übertragen. Das führte oft dazu, dass Verträge ihre festgeschriebene Mindestlaufzeit liefen und wir sie ganz bezahlen mussten, obwohl wir überhaupt keine Leistung bekommen haben.

"Viele Monate doppelt zahlen, gibt es bald nicht mehr."
Deutschlandfunk-Nova-Netzautor Konstantin Köhler über das neue Telekommunikationsmodernisierungsgesetz

Das ändert sich nun ebenfalls. "Wenn der bisherige Provider bei einem Umzug nicht die volle Leistung erbringen kann, dann kann man innerhalb von 30 Tagen kündigen", erklärt Konstantin Köhler. "Nicht die volle Leistung erbringen, heißt in diesem Fall: Entweder ist das Internet am neuen Standort langsamer, oder aber die Leitung ist schon belegt. Das heißt in der Wohnung besteht schon ein DSL-Vertrag."

Auch ohne Umzug gut zu wissen ist, dass die Verbraucherrechte generell durch das neue Gesetz gestärkt werden. "Wenn das bestellte Internet zu langsam ist, gibt es demnächst eine Entschädigungszahlung oder die Möglichkeit, etwas von der Monatsgebühr abzuziehen", so der Deutschlandfunk-Nova-Netzautor.

Shownotes
Neue Regel
Wie wir bald leichter aus teuren Handy- und Internetverträgen kommen
vom 15. November 2021
Moderator: 
Till Haase
Gesprächspartner: 
Konstantin Köhler, Deutschlandfunk-Nova-Netzautor