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Der unterlegene Kandidat bei der Oberbürgermeister-Wahl in Greifswald strebt eine Wahlwiederholung an, weil in einem Wahllokal durch eine Fußmatte eine Eingangstür für bis zu 90 Minuten verschlossen war.

Vor einem dreiviertel Jahr hat eine Mehrheit von 15 Stimmen den Ausschlag dafür gegeben, dass Greifswald aktuell erstmals von einem grünen Oberbürgermeister regiert wird. Jetzt verhandelt das Verwaltungsgericht Greifswald über die Klage des unterlegenden CDU-Kandidaten: Der strebt eine Wahlwiederholung an, weil in einem Wahllokal durch eine verrutschte Fußmatte eine Eingangstür für bis zu 90 Minuten verschlossen war.

"Die Richter müssen darüber entscheiden, ob die Wahlbereinträchtigung so groß war, dass viele Leute nicht in den Raum kamen."
Silke Hasselmann, DRadio Wissen

Nur dann - also wenn der Vorgang von erheblichem Einfluss gewesen ist - müsste die Wahl in dem Bezirk wiederholt werden. Wenn die Richter also sagen: Ja, es hätte sein können, dass in diesen 90 Minuten mindestens 15 Leute hätten wählen gehen wollen. Und ihr Kreuzchen beim CDU-Kandidaten machen. Und sie sind dann tatsächlich nicht reingekommen ins Wahlbüro...

Merkels Domäne durch Fußmatte verloren?

Der nur hauchdünn unterlegene CDU-Kandidat Jörg Hochheim hatte vor dem Verwaltungsgericht Klage eingereicht. Er geht davon aus, dass die geschlossene Tür ein erheblicher Wahlfehler war und eine Wiederholung zwingend macht. In der langjährigen CDU-Domäne - die zum Bundestagswahlkreis von Kanzlerin Angela Merkel gehört - verlor Hochheim gegen den Grünen Stefan Fassbinder. Der Historiker führt seit November die Amtsgeschäfte im Greifswalder Rathaus.

"Um Wahlbetrug geht es nicht. Niemand behauptet, die Fußmatte hätte da jemand absichtlich hingelegt, damit keiner mehr reinkommt ins Wahllokal."
Silke Hasselmann, DRadio Wissen

Geklagt hat übrigens nicht nur der unterlegene CDU-Kandidat. Es gab mindestens einen wahlberechtigten Mann, der vor der Tür stand und nicht ins Wahllokal hineinkam. Auch er hat geklagt. Wichtig zu wissen: In einem zweiten Anlauf kam der Mann allerdings doch noch in den Raum und konnte sein Kreuzchen auch machen. Gut möglich, dass das Einfluss auf die Entscheidung des Gerichts hat.

Die Meinungen gehen auseinander

Es gibt eine Menge Rechtsgutachten zu dem Fall. Alle sagen: Ja, es war eine Wahl-Beeinträchtigung. Den entscheidenden Punkt, ob dieser Wahlfehler "erheblich" gewesen ist, das Ergebnis beeinflusst hat und damit eine Wiederholung zwingend erforderlich macht, bewerten die vorliegenden Expertisen jedoch unterschiedlich.

Übrigens: Wer die Fußmatte sehen will, der muss nur ins Vorpommersche Landesmuseum in Greifswald gehen. Da wird das Corpus Delicti ausgestellt. Es geht allerdings noch skurriler: In einer hessischen Gemeinde haben Beamte beim Aufräumen 2011 aus Versehen über 600 ausgefüllte Briefwahlzettel verbrannt.

Shownotes
Prozess um Wahlpanne in Greifswald
Wenn eine Fussmatte die OB-Wahl verrutscht...
vom 19. Januar 2016
Moderator: 
Till Haase
Gesprächspartnerin: 
Silke Hasselmann, DRadio Wissen