Falsche Farbe, falsche Größe oder falsches Geschenk: Es gibt genug Gründe, etwas umzutauschen.

Beim Online-Shopping klappt das sogenannte Retournieren meistens ohne große Probleme. Für alles, was online gekauft wurde, gibt es eine 14-tägige Widerrufsfrist. Ihr braucht auch keine Gründe anzugeben, wenn ihr was an den Shop zurückschickt.

"Den Kaufpreis und die Versandkosten erstattet der Händler in den meisten Fällen, es sei denn, in den AGB steht was anderes.", sagt Deutschlandfunk-Nova-Reporterin Verena von Keitz. Oft liegt in den Päckchen ein Retourenschein, den ihr dazu verwenden könnt.

Sprecht euch mit dem Schenkenden ab

Allerdings liegt so ein Retourenschein nicht immer dabei – der muss manchmal beim Anbieter bestellt werden. Nur die Person, die diese Bestellung aufgegeben hat, kann um den Retourschein bitten. In dem Fall müsst ihr also die Person, die euch beschenkt hat, darum bitten.

"Wenn ein Retourenschein beiliegt, muss man keine Portokosten zahlen."
Verena von Keitz, Deutschlandfunk-Nova-Reporterin

"Es ist auf jeden Fall schlau, sich mit der Schenkerin oder dem Schenker vorher abzusprechen. Sonst kommt es zu Missverständnissen", sagt Verena. Ihr solltet also ehrlich mit dem Schenkenden sein. Wenn ihr Angst vor Streit habt, könnt ihr euer Missfallen am Geschenk freundlich zu umschreiben.

Beispielsweise könntet ihr sagen: "Das ist ja eine sehr schöne Farbe. Aber leider habe ich gerade nichts, das dazu passt." Kleinere Notlügen sind in so einem Fall erlaubt, findet unsere Reporterin.

Keine Umtauschpflicht im Einzelhandel

Ein wenig anders ist es, wenn ihr ein Geschenk loswerden wollt, das euch jemand im Einzelhandel besorgt hat: Hier gibt es keine Umtauschpflicht.

"Eine Umtauschpflicht für Einzelhändler gibt es nicht. Aus Kulanz tauschen viele Geschäfte trotzdem um. Sie orientieren sich dann an den Bedingungen für den Online-Handel."
Verena von Keitz, Deutschlandfunk-Nova-Reporterin

Dass ihr beim Umtausch eines Teils aus dem Laden möglicherweise nicht die 14-tägige Widerrufsfrist einhaltet, sei nicht unbedingt schlimm. "Gerade in der Nachweihnachtszeit ist der Handel recht großzügig", sagt Verena.

Ob die Händler*innen euch das Geld zurückgeben, oder ob ihr einen Warengutschein erhaltet, liegt in ihrem Ermessen. Die Entscheidung des Händler muss man dann akzeptieren.

Shownotes
Ungeliebte Weihnachtsgeschenke
Was wir beim Umtauschen beachten müssen
vom 27. Dezember 2021
Moderatorin: 
Steffi Orbach
Gesprächspartnerin: 
Verena von Keitz, Deutschlandfunk-Nova-Reporterin