Whistleblower brauchen juristischen Schutz. Das sehen auch die EU-Kommission und das EU-Parlament so. Trotzdem gibt es noch keine Regelung, die das ermöglicht.

Für die EU ist erstmal alles erledigt: Im Frühjahr hat sie eine Richtlinie zu Geschäftsgeheimnissen verabschiedet. Die betrifft auch mögliche Whistleblower. Auf Illegales, also was gegen das Gesetz verstößt, dürfen sie straffrei hinweisen, nicht aber auf Illegitimes. Das wäre zum Beispiel eine nach Gesetz erlaubte Steuervermeidung, von der die Allgemeinheit aber behaupten würde, "dass sich das nicht gehört".

"Die zwei Männer, die für ihre LuxLeaks-Enthüllungen verurteilt wurden, wären durch das aktuelle Gesetz nicht geschützt."
Annette Riedel, DRadio Wissen

Antoine Deltour und Raphaël Halet, beide ehemalige Mitarbeiter der Wirtschaftsberatungsgesellschaft PwC, hatten mit "LuxLeaks" Illegitimes aufgedeckt.

Snowden hätte die EU-Richtlinie auch nicht geschützt. Denn es dürfen nur interne Mitarbeiter des Unternehmens "leaken", Snowden aber war ein externer Mitarbeiter der NSA.

Kritiker meinen, dass es der EU nur um den Schutz von Geschäftsgeheimnissen geht und weniger um Whistleblower.

Asyl für Snowden

Das europäische Parlament hat schon im vergangenen Jahr in einer Resolution erklärt, dass sich Edward Snowden aus Sicht des Parlaments nicht strafbar gemacht hat. Und es wurde gefordert, dass ihm Asyl in der EU angeboten werden solle. Eine solche Resolution ist aber nicht bindend. Es ist bloß eine Erklärung des EU-Parlaments.

Shownotes
Whistleblower
Wer rettet Snowden? Die EU schonmal nicht
vom 21. September 2016
Moderator: 
Thilo Jahn
Gesprächspartnerin: 
Annette Riedel, DRadio Wissen