Unerwünschte Werbung im Briefkasten? Woher sie kommt und was ihr dagegen tun könnt – wir geben euch einen Überblick. Tipp vorab: Unfrei zurückschicken, ist schon mal ein Anfang.

Werbepost nervt schnell und landet oft direkt im Müll. Egal, ob vom Modehändler, vom Möbelgeschäft oder von Hilfsorganisationen. Um überhaupt in den Briefkasten zu gelangen, brauchen die Unternehmen, die sie losschicken, eure Adresse.

"Keine Werbung!" hilft nicht gegen Direktmarketing

Direktmarketing nennt sich das, erklärt Deutschlandfunk Nova-Reporter Sebastian Moritz. Gegen nicht-personalisierte Werbung hilft die Aufforderung auf dem Briefkasten: "Bitte keine Werbung!". Gegen Direktmarketing hilft sie nicht.

An die Adresse kommen die Unternehmen gerne über Gewinnspiele und öffentliche Adressverzeichnisse – das Telefonbuch zum Beispiel oder das Impressum auf einer Homepage. In Deutschland gibt es außerdem rund 1000 Adresshändler, die Kontaktdaten verkaufen, sagt Sebastian Moritz: "Zu den größten zählen eine Tochter der Deutschen Post und ein Unternehmen der Bertelsmann-Gruppe."

Widerspruch gegen Verarbeitung personenbezogener Daten

Ein Tipp: Wenn ihr etwas bestellt, einen Vertrag abschließt oder auch spendet, könnt ihr der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zweck von Direktwerbung widersprechen. Das ist eine Formulierung, die oft im Kleingedruckten auftaucht.

"Manchmal werden Adressen innerhalb einer Unternehmensgruppe weitergegeben. Mehrere Marken gehören zum gleichen Mutterkonzern und tauschen die Adressen untereinander aus."
Sebastian Moritz, Deutschlandfunk-Nova-Reporter

Für die Erhebung von Adressdaten nennt Sebastian Moritz folgende Voraussetzungen:

  • Die Daten müssen legal erhoben worden sein.
  • Auf der Werbung muss ein Hinweis stehen, wo die Daten herkommen.
  • Es muss eine Interessenabwägung stattfinden: Ist das Interesse der Institution, die die Werbung verschickt, größer als das Interesse, der Person, die die Werbung erhält?

Den letzten Punkt findet Sebastian Moritz ziemlich schwammig. Im Zweifel sollen Gerichte entscheiden, was erlaubt ist und was nicht.

Werbung zurück an den Absender

Wer wegen Werbepost nicht vor Gericht ziehen will, hat allerdings auch eine relativ einfache Möglichkeit, dem Spuk ein Ende zu bereiten: Die Werbung zurück an den Absender schicken! Auf den Umschlag sollte "Unfrei zurück an Absender" stehen und die eigene Adresse sollte abgeklebt sein, damit der Brief nicht wieder zurückkommt. Das empfiehlt die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.

Die eigene werbefreie Insel

Außerdem können sich Werbungsverweigernde auf die sogenannte Robinsonliste setzen lassen. In der Folge sollen ihre Daten von Adresslisten jener Werbeunternehmen gestrichen werden, die Mitglied im Deutschen Dialogmarketing Verband sind.

Eine weitere Möglichkeit ist es, die betreffende Firma oder Institution schriftlich dazu aufzufordern, in Zukunft keine Werbung mehr zu schicken – am besten per Einschreiben.

Shownotes
Werbung mit der Post
Nervige Werbebriefe? Einfach zurück an den Absender!
vom 14. Dezember 2022
Moderation: 
Steffi Orbach
Gesprächspartner: 
Sebastian Moritz, Deutschlandfunk-Nova-Reporter