Wohnraum ist knapp - auch und gerade für Flüchtlinge. Holger Spöhr vom Paritätischen Wohlfahrtsverband erklärt, wie wir ein Zimmer oder eine Wohnung an Flüchtlinge vermieten können.
Wer seine Wohnung an Flüchtlinge vermieten möchte sollte mehrere Dinge beachten:
- er sollte der Eigentümer der Wohnung sein
- wenn er seine Wohnung untervermieten möchte, muss er zuvor den Vermieter fragen
- außerdem empfiehlt Holger Spöhr, einen Mietvertrag abzuschließen
Bevor wir ein Zimmer oder unsere Wohnung vermieten, sollten wir uns an das Sozialamt der Stadt oder des Kreises wenden, in dem wir leben. Dort können wir nachfragen, wie hoch der Bedarf ist und welche Bedingungen für die Vermietung an Flüchtlinge gelten.
Wovon Holger Spöhr abrät: Übertriebene Hilfe - soll heißen: Wer Wohnraum zur Verfügung stellen will, sollte das nicht unentgeltlich tun. Solange ein Flüchtling sich im Asylverfahren befindet, zahlt die Behörde die Miete. Außerdem sollten wir vermeiden, Dankbarkeit zu erwarten, sagt Holger Spöhr.
"Diese Menschen haben vorher in einer eigenen Wohnung gewohnt. Viele Helfer erwarten, dass die Flüchtlinge ganz ganz dankbar sind. Für viele dieser Menschen ist es gar nicht angenehm, jeden Tag Danke sagen zu müssen."
Was die Mietpreise angeht, gibt es strenge Regeln: Das Sozialamt gibt vor, wie hoch die Miete sein darf und wie viel Platz den Menschen zur Verfügung stehen muss. "Man kann keine vierköpfige Familie in einer 1-Zimmer-Wohnung unterbringen." Es gibt auch die Möglichkeit Flüchtlinge in WGs unterzubringen: Flüchtlinge Willkommen vermittelt solche WG-Zimmer. Bei DRadio Wissen haben wir in einem Interview mit Mareike Geiling von Flüchtlinge Willkommen, darüber gesprochen. wie wir Flüchtlingen ein WG-Zimmer anbieten können. In diesem pdf "Flüchtlinge privat aufnehmen - wie geht das" erklärt Pro Asyl die wichtigsten Schritte.