Wo hört legitime Zuspitzung in der Werbung auf und wo fangen Sexismus und Diskriminierung an?

Der Deutsche Werberat ist sauer wegen - aus seiner Sicht - überzogener Proteste gegen Werbung, die sich am Ende gar nicht als sexistisch oder geschlechterdiskriminierend rausstellt. Laut dem Kontrollgremium der Werbebranche hat sich der Trend dazu in der ersten Jahreshälfte fortgesetzt. Demnach haben sich von 150 Beschwerden zwei Drittel als gegenstandslos erwiesen, es lag also kein Verstoß gegen die Verhaltensregeln des Werberates vor. Das Gremium kritisiert, dass die, die sich beschwert hätten, nur ihre eigenen Maßstäbe durchsetzen wollten.

"Es hat den Eindruck als würde die Internetwerbung gegenwärtig organisiert unter Beobachtung gestellt, um ein Beschwerdeverfahren beim Werberat einleiten zu können. Dies betrifft insbesondere die Rubrik geschlechter-diskriminierende Werbung."

Es gab aber auch Beschwerden, die tatsächlich zu einer Rüge geführt haben:

  • die Beschwerde gegen eine Metzgerei aus Franken: Ein Kinowerbespot zeigt eine leicht bekleidete Frau - neben Fleischprodukten und dem Kommentar "Fleischeslust - Zarte Versuchungen". Der Werberat sagte dazu, dass die Sequenz Frauen herabwürdige und dass suggeriert werde, Frauen könnten genau wie das Fleisch "verspeist" werden.
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Screenshot aus dem Werbespot, Foto: Deutscher Werberat
  • die Beschwerde gegen ein Recyclingunternehmen aus Köln: Eine Zeitungsanzeige zeigt den nackten Oberkörper einer Frau, die sich zwei Metallglocken vor die Brüste hält. Der Spruch dazu lautete: "Wir nehmen auch alte Glocken." Das wertete der Werberat als doppeldeutig und Abwertung, insbesondere gegenüber älteren Frauen.
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  • die Beschwerde gegen einen Bodenleger in Sachsen-Anhalt: Der Transporter des Unternehmens zeigt eine Frau, die nur einen Stringtanga und ein weit ausgeschnittenes Oberteil an hat und in erotischer Pose auf einem Teppich liegt. Die Firma sagt, sie habe Teppichböden interessant darstellen wollen. Der Werberat sah in dem Bild eine Reduzierung der Frau auf ihr Äußeres, die zuständige Handwerkskammer verlangte von dem Handwerker, seinen Transporter umzugestalten.

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