Ja, Städte dürfen verbieten, dass Wohnungen als Ferienwohnung vermietet werden. Wer das ohne Erlaubnis tut, darf auch bestraft werden. Der Schutz von Wohnraum geht in der Regel vor. Details zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs.

Das Vermietungsportal Airbnb ist zum Symbol für bezahlbaren Urlaub geworden – und gleichzeitig zum Symbol für unbezahlbaren Wohnraum in Großstädten. Wer eine Zweitwohnung privat an Touristen vermieten will, muss sich das unter bestimmten Umständen genehmigen lassen. Das ist innerhalb der Europäischen Union rechtens, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun geurteiltdie Entscheidung in einer Zusammenfassung des EuGH. Das Unternehmen Airbnb wird in dem Urteil nicht explizit genannt.

Wohnraum als Allgemeininteresse

Das Gericht in Luxemburg argumentiert, dass, wenn es um die Eindämmung von Wohnraummangel geht, eine Genehmigungspflicht zulässig ist. Sie diene dann dem Allgemeininteresse, den Mangel an Wohnraum zu mildern.

"Der EuGH hat sich dabei mit einem Fall aus Frankreich beschäftigt. Zwei Personen hatten geklagt, die ihre Zweitwohnungen in Paris ohne Genehmigung vermietet hatten."
Francisca Zecher, Deutschlandfunk-Nova-Reporterin

Die zwei ursprünglich in Frankreich klagenden Parteien mussten wegen der Vermietung ihrer Zweitwohnungen ein recht hohes Bußgeld bezahlen und wurden außerdem dazu verpflichtet, ihre Wohnungen dem Mietmarkt zur Verfügung zu stellen. Dagegen sind sie in Frankreich vor den Kassationshof gezogen und haben geklagt. Und der Kassationshof hat sich dann an den Europäischen Gerichtshof gewandt, damit der prüft, ob diese Genehmigungspflicht überhaupt in Ordnung ist.

Ferienvermietungen müssen genehmigt werden

Das Ganze Verfahren geht jetzt zurück nach Frankreich. Dort muss das Kassationsgericht nun überprüfen, ob es in Paris tatsächlich einen Wohnungsmangel gibt. Die Genehmigungspflicht in Frankreich gilt nur für Zweitwohnungen.

"Wenn ich in meine Wohnung in Paris, in der ich sonst selber wohne, für kurze Zeit vermiete, brauche ich keine Genehmigung."
Francisca Zecher, Deutschlandfunk-Nova-Reporterin

Auch wer ein Zimmer der eigenen Wohnung vermietet, braucht in Frankreich dafür keine Genehmigung. Diese Regelung in Frankreich gilt nur für Städte, in denen mehr als 200.000 Menschen leben und für die Region Paris.

Im Rathaus in Paris ist man sehr zufrieden mit dem Urteil. Und auch Airbnb hat die Entscheidung nach eigener Darstellung begrüßt. Das Unternehmen sagt, damit gibt es Klarheit, wie man seinen Zweitwohnsitz vermieten kann. In Großstädten in Deutschland gibt es unter anderem in Berlin, Hamburg, Köln und München Regeln, wann und wie Wohnraum an Urlaubsgäste vermietet werden darf. Ungenehmigte Umnutzung von Wohnraum könnt ihr bei den zuständigen Ämtern melden.

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Shownotes
EuGH zu Wohnungsmarkt
Airbnb-Urteil: Vermieten kann verboten sein
vom 22. September 2020
Moderator: 
Thilo Jahn
Gesprächspartnerin: 
Francisca Zecher, Deutschlandfunk-Nova-Reporterin