Heute schlaf ich lieber aus. Nächstes Mal geh ich dann wirklich zur Vorlesung. Für Studierende aus Nordrhein-Westfalen könnten diese Überlegungen bald vorbei sein. Hochschulen können die Anwesenheitspflicht wieder einführen.
Im Seminar unterschreiben, in der Vorlesung eine Zusammenfassung an den Professor schicken, um die eigene Anwesenheit zu beweisen. All das könnte in Zukunft wieder zum Uni-Alltag in Nordrhein-Westfalen gehören. Denn das neue, reformierte Hochschulgesetz sorgt dafür, dass Hochschulen die Möglichkeit haben, die die Anwesenheitspflicht wieder einzuführen.
Unis entscheiden selbst über Anwesenheitspflicht
Die Anwesenheitspflicht soll dafür sorgen, dass Studierende auch wirklich an den Seminaren und Vorlesungen teilnehmen. Und deshalb auch wirklich die Inhalte ihres Studiums kennen. Seit 2014 war die Kontrolle der Anwesenheit an Hochschulen in Nordrhein-Westfalen verboten. Nun können Unis selbst entscheiden, wie sie damit umgehen.
"Es geht darum, Kontrolle auszuüben und sie per Zwang dazu zu bringen, dass sie in die Uni kommen und nicht etwas anderes tun."
Viele Studierende ärgern sich über die Anwesenheitspflicht, weil ihnen Misstrauen entgegen gebracht wird. Andere finden sie aber praktisch, weil sie sich nicht alleine motivieren müssen, zur Uni zu gehen. Für Studierende, die nebenher arbeiten, ist es allerdings schwierig, nicht auch mal schwänzen zu können. Das betrifft immerhin zwei von drei Studierenden.
Hochschulpolitik ist Landespolitik
Bayern und Sachen haben keine Anwesenheitspflicht. Hamburg hat eine Anwesenheitspflicht. In Berlin und Baden-Würtemberg dürfen die Universitäten selbst entscheiden, ob sie die Anwesenheitspflicht einsetzen oder nicht.
Deutschlandfunk-Nova-Reporter Armin Himmelrath findet das Hochschulfreiheitsgesetz Entschluss widersprüchlich. Die Politik mache das, um den Hochschulen Freiheit zu geben. "Aber für die Studierenden wird die Freiheit spürbar eingeschränkt."