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Kontaktsperren, Ausgangsverbote und Grenzschließungen: Den Sommerurlaub in diesem Jahr können wir wohl vergessen. Denn ab wann wir wieder verreisen können, ist ungewiss. Viele würden ihre Urlaubstage aufsparen – verständlich, aber nicht unbedingt möglich.

Die Sonne scheint, der Himmel ist blau – kein Flugzeug weit und breit. Nur vereinzelt bahnt sich ein weißer Kondensstreifen seinen Weg. Ein Anblick, der in Corona-Zeiten zur Normalität geworden ist.

Denn kaum ein Flugzeug steigt noch in die Luft – und das obwohl der Sommer vor der Tür steht. Den langersehnte Strandurlaub in Thailand können wir wohl getrost vergessen. Vielleicht sogar den innerdeutschen FKK-Urlaub an der Ostsee.

Ab wann wir wieder Reisen dürfen

Ganz genau weiß das momentan noch niemand: Was heute gilt, kann morgen überholt sein. Große Urlaubspläne sollten also nicht geschmiedet werden, noch nicht jedenfalls.

Das Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes hat drei Szenarien für Reisen außerhalb von Europa aufgestellt: Optimistisch gesehen, könnten Fernreisen ab Ende März 2021 wieder möglich sein, realistisch ab Ende Juni 2021, pessimistisch gesehen erst wieder ab Ende April 2022. Für Reisen mit der Familie innerhalb Deutschlands sieht es etwas besser aus. Vielleicht kann es ab Ende Juni wieder losgehen.

"Genehmigt ist genehmigt"

Wenn der Urlaub schon eingereicht ist, dann ist die einzige Möglichkeit im Sommer: Heimaturlaub. Denn laut Arbeitsrecht gilt auch in Corona-Zeiten: Genehmigt ist genehmigt! Verschoben werden kann der eingereichte Urlaub nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen, sagt Nele Urban. Sie ist Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Das ist zum Beispiel möglich, wenn keine Betreuung für die Kinder gewährleistet werden kann oder es einen Pflegefall in der Familie gibt. In solchen Fällen, kann der Urlaub mit in das nächste Jahr genommen werden.

"Grundsätzlich gilt bei erteiltem Urlaub auch in beide Richtungen: Genehmigt ist genehmigt."
Nele Urban, Fachanwältin für Arbeitsrecht

Ab in den Zwangsurlaub

Wer noch nicht den ganzen Jahresurlaub genommen hat, kann jetzt auch von der Firma aufgefordert werden, anzugeben, wann der Resturlaub genommen werden will. Den Betrieben geht es um Planungssicherheit. So wollen sie verhindern, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegen Ende des Jahres verreisen wollen, wenn Reisebeschränkungen bereits aufgehoben wurden.

In manchen Fällen, zum Beispiel im Einzelhandel, könnten dann sogar lange Urlaubssperren verhängt werden. In den Zwangsurlaub kann aber trotzdem niemand geschickt werden, sagt Deutschlandfunk- Nova-Reporterin Ilka Knigge: "Du kannst natürlich darum gebeten werden, das zu machen. Aber du musst nicht."

Ihr habt Anregungen, Wünsche, Themenideen? Dann schreibt uns an Info@deutschlandfunknova.de

Shownotes
Arbeit und Corona
Ohne Urlaub, ohne mich
vom 16. April 2020
Moderator: 
Ralph Günther
Gesprächspartnerin: 
Ilka Knigge, DLF Nova Reporterin
Gesprächspartnerin: 
Nele Urban, Fachanwältin für Arbeitsrecht