Nein. Arbeitgeber dürfen nicht danach fragen, ob wir geimpft sind. Aber es gibt Ausnahmen. Die Juraprofessorin Lena Rudkowski erklärt, wann beim Job Auskunft über den Impfstatus verlangt werden darf.

Gesundheitsminister Jens Spahn hat gesagt, er könne sich vorstellen, dass Vorgesetzte ihre Mitarbeitenden fragen: 'Bist du geimpft?' Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände wüsste auch gerne, wie es weitergehen soll. Wenn Menschen zum Beispiel im Großraumbüro arbeiten und alle geimpft sind, dann könnte man ja vielleicht auch anders arbeiten. Aber ist das gesetzlich möglich?

Personenbezogene Daten sind geschützt

Juraprofessorin Lena Rudkowski erklärt, dass die Frage, ob man geimpft ist, ein personenbezogenes Datum ist. "Und solche Daten sind durch das geltende Recht besonders geschützt. Da besteht ein sogenanntes Verarbeitungsverbot. Also grundsätzlich darf der Arbeitgeber nicht fragen: 'Sind Sie geimpft, Ja oder Nein?'“

Die Rechtslage ist an dieser Stelle jedoch sehr differenziert. Es gibt Ausnahmen für bestimmte Fälle. "Die setzen allerdings voraus, dass der Arbeitgeber eine Verpflichtung hat. Und dass er für die Erfüllung dieser Verpflichtung auf die Kenntnis dieser personenbezogenen Daten angewiesen ist", erklärt Lena Rudkowski.

Wirkung der Impfung muss abschließend geklärt sein

Im Moment wird diskutiert, ob aus der allgemeinen Verpflichtung des Arbeitgebers – die Beschäftigten vor Gesundheitsrisiken zu schützen – vielleicht eine Befugnis herzuleiten ist, um nach dem Impfstatus zu fragen. Die Juraprofessorin sagt, dass sich diese Frage wiederum nur dann beantworten lässt, wenn man eine medizinische Vorfrage wirklich abschließend und sicher geklärt hat. Nämlich: Wie sieht es aus mit den Wirkungen der Impfung? Schützt die Impfung nicht nur den Geimpften selbst, sondern auch seine Umgebung vor Ansteckung?

"Ist der Arbeitnehmer, der geimpft ist, dann auch nicht mehr ansteckend? Oder kann der vielleicht eben doch das Virus noch weitertragen? Dann wäre rechtlich die Lage eben eine ganz andere."
Lena Rudkowski, Professorin für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht

Im Restaurant oder bei Veranstaltungen wird auch abgefragt, ob wir geimpft sind oder genesen oder getestet. Wo liegt der Unterschied zur Abfrage nach dem Impfstatus im Job? Lena Rudkowski sagt, der Unterschied ist deutlich. Denn im Restaurant zwinge uns niemand dazu, Auskunft über unseren Impfstatus zu geben. "Sie können sich entscheiden zu sagen: 'Ich sage es nicht, ich möchte das für mich behalten.' Dann kann ich vielleicht die Leistung des Restaurants nicht mehr in Anspruch nehmen."

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen hingegen sind in einer anderen Position. Sie sind persönlich abhängig von ihren Arbeitgebenden, sie sind weisungsgebunden. Sie sind sogar existenziell darauf angewiesen, ihre Arbeit auszuüben und Geld für ihren Lebensunterhalt zu verdienen.

"Da ist ihre Gefährdungslage eine ganz andere, als wenn wir es mit einer Freizeitbeschäftigung zu tun haben. Da können Sie sich entscheiden. Möchten Sie die in Anspruch nehmen?"
Lena Rudkowski, Professorin für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht

Die Diskussion um die Frage nach dem Impftsatus gab es allerdings auch schon mal vor Corona. Bei der Masernimpfung ist es in bestimmten Beschäftigungsgruppen inzwischen zulässig, wenn Arbeitgebende sich über die Impfung informieren wollen.

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Shownotes
Arbeitsrecht
Impfung: Dürfen Vorgesetzte danach fragen?
vom 31. August 2021
Moderatorin: 
Sonja Meschkat
Gesprächspartnerin: 
Lena Rudkowski, Professorin für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Justus-Liebig-Universität in Gießen