Laptop, Smartphone, Hängematte und Palmen - wer vom Arbeitgeber ins Homeoffice geschickt wurde, oder genauer gesagt, wer mobil von zu Hause arbeitet, spielt vielleicht mit dem Gedanken, ins Ausland zu reisen, um von dort zu arbeiten. Ein paar Dinge solltet ihr vorab checken, damit ihr keine Überraschungen erlebt.

Bevor wir mobil aus dem Ausland arbeiten, sollten wir zunächst prüfen, ob wir auch die Voraussetzungen für die IT-Sicherheit gewährleisten können. Eine Frage, die wir am besten mit dem Chef oder der Chefin besprechen sollten, sagt die Arbeitsrechtsexpertin Kara Preedy. Denn ein Verstoß gegen den Arbeitsvertrag könnte rechtliche Konsequenzen haben oder uns den Job kosten.

IT-Sicherheit gewährleisten

Fragen, die es zu klären gilt: Gibt es auch aus dem Ausland die Möglichkeit, sich sicher ins Netzwerk unseres Arbeitgebers einzuwählen? Was sollten wir dabei beachten? Sind diese Fragen geklärt, sind wir unserem Traum, vom Wunschort aus zu arbeiten, schon einen Schritt näher.

Möglichen Verstoß gegen den Arbeitsvertrag ausschließen

Außerdem sollten wir prüfen, welcher Arbeitsort im Vertrag vermerkt ist. In der Regel sei das die Büroadresse des Arbeitgebers, sagt Kara Preedy. In diesem Fall sollten wir auf alle Fälle mit Vorgesetzten besprechen, ob es überhaupt möglich ist, mobil vom aus Ausland zu arbeiten.

"In England braucht man eigentlich auch schon eine Arbeitserlaubnis, wenn man da E-Mails checkt. Das wird nur niemand kontrollieren. Aber wenn man mehr als das tut, sollte man sich auf jeden Fall vorher darum kümmern."
Kara Preedy, Anwältin und Arbeitsrechtsexpertin

Innerhalb der EU

"Grundsätzlich werde ich im Ausland sozialversicherungspflichtig, wenn ich dort tätig bin", sagt Kara Preedy. Allerdings gebe es innerhalb der EU eine Verordnung, die Ausnahmen vorsieht. Eine dieser Ausnahmen besagt, dass ich in dem Land sozialversicherungspflichtig bin, in dem ich meinen Wohnsitz habe, wenn ich mindestens 25 Prozent meiner Arbeitszeit dort verbringe.

Bei ungefähr fünf Prozent der im EU-Ausland tätigen Menschen handele es sich um eine marginale Tätigkeit. Zum Beispiel, wenn wir nur zwei Wochen im Ausland arbeiten. In diesem Fall greife das Sozialversicherungsrecht gar nicht, sagt die Arbeitsrechtlerin. Sie empfiehlt Auslandsaufenthalte, die wir zum Arbeiten nutzen, mit der Krankenkasse abzuklären.

Außerhalb der EU

Wer außerhalb der EU mobil arbeiten möchte, sollte prüfen, ob es ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und diesem Drittstaat gibt, sagt Kara Preedy. Diese Vereinbarungen zwischen den Ländern legen fest, welches Sozialversicherungsrecht gilt, auch wenn nicht alle Versicherungszweige erfasst seien.

Auch hier rät die Arbeitsrechtsexpertin das vorher mit der eigenen Krankenkasse zu klären. Denn wer beispielsweise mit seinem Laptop am Strand in Mexiko sitzt und arbeitet, müsste die Sozialversicherung doppelt bezahlen, sowohl in Deutschland als auch in Mexiko.

Versicherungstechnisch abgesichert

Das Gute ist, dass die Sozialversicherung auch die Krankenversicherung umfasst. Also ein Punkt weniger, um den man sich vor einem Auslandsaufenthalt Gedanken machen muss. Und auch die Unfallversicherung folgt der Sozialversicherungspflicht. Das heißt, wenn ihr in Deutschland sozialversicherungspflichtig bleibt, gilt das auch für die Unfallversicherung.

"Also grundsätzlich zahlt man da Steuern, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat."
Kara Preedy, Anwältin und Arbeitsrechtsexpertin

Grundsätzlich zahlt man dort Steuern, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat, sagt die Arbeitsrechtsexpertin. Wer also beispielsweise nicht gleich komplett nach Portugal auswandert, zahlt seine Lohnsteuern weiterhin in Deutschland.

Steuerpflicht: Mehr als 183 Tage im Ausland

Wer allerdings mehr als die Hälfte des Jahres mobil aus dem Ausland arbeitet, also mehr als 183 Tage, für den könnte gelten, dass er seine Lohnsteuerzahlungen auf beide Länder aufteilen muss. Das ist der Fall, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen beiden Ländern besteht. Gibt es keine Vereinbarung, kann sogar der Fall eintreten, dass eine volle Steuerpflicht in beiden Ländern gilt.

Freizügigkeit innerhalb der EU

Das Arbeiten innerhalb der EU ist insbesondere durch die sogenannte Freizügigkeit besonders einfach. Die besagt nämlich, dass jeder EU-Bürger und jede EU-Bürgerin jederzeit in jedem EU-Staat seiner frei gewählten Arbeit nachgehen kann. Das bedeutet, dass wir auch kein Visum und keine Arbeitserlaubnis benötigen, wenn wir in einem anderen EU-Land arbeiten möchten.

Shownotes
Arbeitsrecht
Homeoffice im Ausland - was ihr beachten solltet
vom 09. August 2021
Moderator: 
Markus Dichmann
Gesprächspartnerin: 
Kara Preedy, Anwältin und Arbeitsrechtlerin