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Noch bis Ende des Monats fordert das Infektionsschutzgesetz, dass so viele Menschen wie möglich im Homeoffice arbeiten sollen. Für viele dürfte das bei den Temperaturen eine hitzige Angelegenheit werden.

Viele Büros sind klimatisiert. Da lässt es sich auch bei Hitze ganz gut aushalten. Im Homeoffice sieht das hingegen anders aus, und wer seinen Arbeitsplatz womöglich direkt unter dem Dach hat, dürfte das kaum zum Aushalten finden.

Arbeit einstellen wegen Hitze geht nicht

Das Infektionsschutzgesetz schreibt Unternehmen vor, so viele Mitarbeitende wie ins Homeoffice wie möglich. Wenn es dort zu heiß ist, darf man sich dort keinen entspannten Tag machen. "Man darf sich die Arbeit erleichtern, aber man darf die Arbeit nicht einfach einstellen", erklärt die Arbeitsrechtlerin Kathrin Bürger. Hitzefrei im Job gibt es also nicht, weder im Betrieb, noch im Homeoffice.

"Hitzefrei gibt es leider weder bei Tätigkeiten im Betrieb noch im Homeoffice."
Kathrin Bürger, Arbeitsrechtlerin

Im Homeoffice sind die Arbeitgebenden weniger verantwortlich für ihre Leute. Sie dürfen natürlich freiwillig für eine angenehme Arbeitsatmosphäre sorgen, Eis spendieren oder vielleicht einen Ventilator. "Freiwillig kann der Arbeitgeber natürlich alles tun", sagt die Arbeitsrechtlerin. Eine Verpflichtung gebe es aber nicht.

Eigentlich sollen wir – soweit möglich – im Homeoffice arbeiten. Das Wetter macht genau das teilweise ziemlich schwierig. Im Prinzip kann hier von einer Regulierungslücke die Rede sein, meint Kathrin Bürger: "In der aktuellen Situation hat man, so mein Eindruck, nicht darüber nachgedacht, dass das passieren könnte, dass die Arbeitnehmer möglicherweise gar nicht in der Lage sind, die Temperaturen abzumildern in ihren privaten Wohnungen."

"Wenn es zuhause nicht erträglich ist und man nicht gut arbeiten kann, besteht die Möglichkeit, dass man wieder ins Büro zurückkommt."
Kathrin Bürger, Arbeitsrechtlerin

Aber: Wenn es sich in den eigenen vier Wänden überhaupt nicht aushalten lässt und man deswegen nicht gut arbeiten kann, gibt es eine Alternative. "Dann besteht die Möglichkeit, dass man wieder ins Büro zurückkommt, so lange die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes alle eingehalten sind", sagt Kathrin Bürger. Das heißt: Nicht alle können zurück.

Außerdem bedeutet "Homeoffice" nicht, dass man nur zuhause in der Dachgeschosswohnung arbeiten darf. "Der Arbeitnehmer hat die Option, seinen Arbeitsplatz zu ändern", sagt die Arbeitsrechtlerin. Wer es sich im schattigen Außenbereich eines Cafés einrichtet, könnte das also machen - dürfte aber die Kosten für Kaffee und Salat aber aus eigener Tasche bezahlen müssen.

Ändert eure Arbeitszeiten

Kathrin Bürger hat noch einen Tipp: Ihr könnt mit eurer Chefin oder eurem Chef absprechen, dass ihr die Arbeitszeiten verschiebt. Wer früh am Morgen oder spät am Abend arbeitet, hat es meistens noch ein wenig kühler.

Shownotes
Arbeitsrecht
Keine Chance auf Hitzefrei im Homeoffice
vom 18. Juni 2021
Moderator: 
Till Haase
Gesprächspartnerin: 
Kathrin Bürger, Arbeitsrechtlerin