Nicht alle, die arbeiten und Geld verdienen, haben einen festen Arbeitsvertrag. Freiberufler trifft die Corona-Krise besonders hart. Aber es gibt ein paar Möglichkeiten, den finanziellen Schaden klein zu halten.

Künstlerinnen, Kleinunternehmer und Selbstständige haben gerade große Angst, dass ihnen durch die Corona-Pandemie Einnahmen entgehen.

Die Anwältin für Arbeitsrecht Sandra Flämig erklärt, dass auch Selbstständige, die in Quarantäne bleiben müssen, Unterstützung erhalten. Wenn die Quarantäne vom Gesundheitsamt angeordnet wird, hätten Selbstständige für diesen Zeitraum laut Infektionsschutzgesetz Anspruch auf eine Entschädigung.

"Wenn man in Quarantäne ist, hat man ja auch viel Zeit so einen Antrag zu stellen."
Sandra Flämig, Anwältin für Arbeitsrecht

Das Geld könne dann innerhalb von drei Monaten nach Einstellung der Tätigkeit, beim zuständigen Gesundheitsamt beantragt werden. Man müsse dann eine Bescheinigung über die Höhe des letzten nachgewiesenen Einkommens vom Finanzamt beilegen. Für maximal sechs Wochen gebe es dann eine entsprechende Entschädigung in der vollen Höhe dessen, was man bisher verdient hat.

"Der Selbstständige kann den Schaden nur minimieren, indem er mit den Vertragspartnern Lösungen findet."
Sandra Flämig, Anwältin für Arbeitsrecht

Wenn Selbstständigen längerfristig nun die Einnahmen wegbrechen würden, seien die Aussichten auf Hilfen aber schlechter, sagt Sandra Fläming.

Wenn man als Selbstständiger oder Selbstständige etwa Räume angemietet habe, müsse man sehr genau prüfen, ob der Mietvertrag vielleicht aufgrund von höherer Gewalt vorzeitig gekündigt oder ausgesetzt werden kann. Es gebe sonst im Moment aber leider keine Möglichkeit, finanziell vom Staat unterstützt zu werden, so Flämig.

Shownotes
Arbeitswelt
Einbußen durch neues Coronavirus - wie es weitergeht
vom 18. März 2020
Moderatorin: 
Diane Hielscher
Gesprächspartnerin: 
Sandra Flämig, Arbeitsrechtlerin