In Frankreich wurde einem Unternehmensberater gekündigt, weil er beim Trinken mit der Kollegenschaft nicht mitmachen wollte. Er hat dagegen geklagt und recht bekommen. Aber was sagt eigentlich das Arbeitsrecht in Deutschland?

Zu regelmäßig "Bier vor vier" oder jeden Abend Weihnachtsfeiern im Dezember können uns Arbeitgeber nicht zwingen. Das Arbeitsrecht schützt Angestellte vor unfreiwilligen Festivitäten. Arbeitgeber dürfen kein bestimmtes soziales Verhalten erzwingen, sagt Arbeitsrechtlerin Nele Urban.

Auch im Kontakt mit Kundschaft – zum Beispiel bei Essen oder Gesprächen – müssen Angestellte nicht gegen ihren Willen Alkohol trinken. Die Rechtssprechung sei in diesem Zusammenhang mittlerweile strenger geworden, so Nele Urban. Was jemand isst oder trinkt oder ob wir nach der Arbeitszeit noch mit Kolleg*innen feiern wollen, ist Privatsache. Eigentlich sollte es auch keinen Einfluss auf die Karriere innerhalb des Unternehmens haben, doch das ist schwierig nachzuhalten.

"Ich kann meine Mitarbeiter nicht verpflichten, wenn ich ein Kundengespräch oder ein Kundenabendessen habe, Alkohol zu trinken oder zum Beispiel Fleisch zu essen."
Nele Urban, Arbeitsrechtlerin

Was wir während der Arbeitszeit erfüllen müssen, das regelt das Arbeitszeitgesetz, das ihr beispielsweise auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales findet. Darin ist geregelt, wie lange die Arbeitszeit am Tag und insgesamt im Monat sein darf, nach wie vielen Stunden eine Pause gemacht werden muss, um Ausnahmen bei Sonntags- und Nachtarbeit oder auch die Erfassung der Arbeitszeit.

Regeln gelten auch für Teilzeit oder Minijobs

Auch bei Arbeit in Teilzeit oder als Minijob sind im Arbeitszeitgesetz festgehalten. Wenn wir nicht Vollzeit arbeiten, aber trotzdem häufig Absprachen anstehen, kann es passieren, dass wir mehr arbeiten als vertraglich festgehalten. Auch hier gilt: "Wenn ich einen 450-Euro-Job habe und ständig an irgendwelchen Meetings teilnehmen muss, dann ist das natürlich Arbeitszeit", sagt Nele Urban. Generell ist die Regel: Wenn das Arbeitszeitkontingent aufgebraucht ist, müssen Angestellte nicht trotzdem arbeiten. Zu diesem Kontingent zählen Meetings und ebenso Schulungen.

"Arbeitgeber können nicht sagen: Ihr macht jetzt ständig Schulungen für euren Job und das zählt nicht zur Arbeitszeit."
Nele Urban, Arbeitsrechtlerin

Es gibt auch Regeln für Teambuilding-Events. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass diese zumutbar sind. Viele solcher Events außerhalb der Arbeitszeit sind nicht zwingend. Entscheidend ist auch, ob es die Möglichkeit gibt, abends nach Hause zu fahren.

Anders ist es bei Jobs in der Reise- oder Veranstaltungsbranche sowie generell im Außendienst. Wenn das Reisen quasi zum Job dazugehört.

Shownotes
Arbeitszeit
Wir müssen nicht mit den Kollegen nach der Arbeit feiern
vom 29. November 2022
Moderator: 
Till Haase
Gesprächspartnerin: 
Ilka Knigge, Deutschlandfunk Nova