Es ist eine unmissverständliche Ansage: Wer sich wie ein Arschloch benimmt, fliegt raus. So will es zumindest die US-Regisseurin Olivia Wilde bei ihren Filmdrehs handhaben. Zuvor hatte sie Schauspieler Shia LaBoeuf wegen "arschigen Verhaltens" rausgeworfen. Wir klären, ob eine "No-Asshole-Policy" auch in unserem Arbeitsalltag möglich wäre.

Ihr Ziel sei es, dass die Filmsets frei werden von "toxischem Verhalten". Außerdem sollen sich alle Menschen am Set, egal in welcher Position, wohl und sicher fühlen können, so begründet Olivia Wilde ihre Entscheidung. In Deutschland wäre so eine plötzliche Kündigung rechtlich schwierig, erklärt Sandra Flämig, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Youtuberin.

"Auch rumschreiende Arschlöcher haben Rechte. Einfach so kündigen kann man sie nicht."
Rebekka Endler, Deutschlandfunk-Nova-Reporterin

Anschreien lassen müsse man sich im Job trotzdem nicht, stellt Sandra Flämig klar. Wenn es im Team einen Choleriker gebe, der die Leute immer nur anschreit, stört das den Betriebsfrieden. Und dieses Verhalten könne abgemahnt werden.

Jemandem zu kündigen ist nicht so einfach, aber es gibt Grenzen

Hanna Fearns, Strategieberaterin für Unternehmen, meint hingegen, eine explizite "No-Asshole-Policy" wie in dem US-amerikanischen Beispiel ließe sich in Unternehmen in Deutschland einführen. Dabei würde es sich dann um Regeln oder vorweggenommene Absichtserklärungen zum Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter handeln.

"Das Unternehmen kann bestimmte Verhaltensweisen definieren und sagen: Wenn du das machst, dann fliegst du raus."
Hanna Fearns, Strategieberaterin für Unternehmen

Unternehmen, die solche Vorschriften einführen, müssen dann aber auch bereit sein, sie konsequent umzusetzen, sagt Hanna Fearn. Ihrer Erfahrung nach falle das vielen Unternehmen noch schwer, zum Beispiel wenn die problematische Person fachlich unabdingbar ist. Damit wird Hanna Fearns Meinung nach "der Falsche" geschützt, und zwar auf Kosten einer anderen, womöglich leidenden Personen. Die Beraterin findet das "grundfalsch". Arbeitsrechtlerin Sandra Flämig sieht es pragmatischer: "Wir brauchen nicht mehr Regeln, wir müssen einfach die Regeln, die da sind, anwenden und einhalten."

"Das Starren auf Busen, Hintern oder Schritt geht über arschiges Verhalten hinaus. Es fällt unter den Tatbestand der sexuellen Belästigung und ist rechtlich geregelt."
Sandra Flämig, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Youtuberin

Abmahnungen verfallen mit der Zeit

Ob mit oder ohne Policy: Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen haben das Recht zu fordern, dass ein bestimmtes Verhalten aufhört. Wie häufig abgemahnt wird, bevor es eine Kündigung zur Folge hat, ist allerdings Ermessenssache. Zudem seien Abmahnungen "wie Punkte in Flensburg", sie verfallen mit der Zeit. Außer bei gravierenden und offensichtlichen Verstößen wie Diebstahl oder Erpressung. Da brauche es für eine Kündigung keine vorherige Abmahnung, sagt Sandra Fläming.

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Shownotes
No-Asshole-Policy
Arschiges Verhalten am Arbeitsplatz
vom 09. Februar 2021
Moderatorin: 
Sonja Meschkat
Gesprächspartnerin: 
Sandra Flämig, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Youtuberin
Gesprächspartnerin: 
Hanna Fearns, Strategieberaterin für Unternehmen