© IMAGO / Photo News
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Neues EU-Recht | 27. Mai 2026

Neuwagen müssen für "Alcolock" vorbereitet sein

Ab dem 7. Juli 2026 müssen Neuwagen eine Schnittstelle für Atemalkohol-Sperren ("Alcolock") besitzen. Wer eine Fahne hat und durch den Atemtest fällt, kann das Auto dann nicht mehr starten. Es gibt aber keine generelle Test- oder Nachrüstpflicht.

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Neues EU-Recht
Neuwagen müssen für "Alcolock" vorbereitet sein
vom 27. Mai 2026