Draußenschlafen verboten. Bei Minusgraden darf die Brüsseler Polizei Wohnungslose quasi verhaften. Eine Schutzmaßnahme, die in Belgien für Diskussionen sorgt.

Ende Februar ist es in ganz Nordeuropa noch einmal bitterkalt geworden. Die Temperaturen sinken in der Nacht auf bis zu Minus 15°C. Draußen zu schlafen kann unter Umständen lebensbedrohlich werden. Hier bieten beispielsweise die Kältebusse der Obdachlosenhilfe Unterstützung - wenn die Betroffenen sich helfen lassen wollen. 

Schutz vor Freiheit?

In Brüssel geht man hier einen Schritt weiter: Dort darf die Polizei nun Obdachlose verhaften, wenn sie sie auf der Straße antrifft. Angestoßen hat dies Vincent Wolff, Bürgermeister der Brüsseler Kommune Etterbeck, erklärt Deutschlandfunk-Nova-Reporterin Vera Pache.

"Moralisch und juristisch kann ich so nicht schlafen gehen und einfach abwarten, bis eine Katastrophe passiert. Dass jemand auf der Straße erfriert, das darf einfach nicht sein."
Vincent Wolff, Bürgermeister von Brüssel-Etterbeck

Bisher soll es etwa zehn solcher Verhaftungen gegeben haben. "Es gibt aber Überlegungen dies auf ganz Brüssel und andere Städte auszudehnen", sagt Vera Pache.

Auch die Polizei will erstmal reden

Trifft die Polizei Wohnungslose in der Kälte an, zückt sie nicht sofort die Handschellen. Zunächst gilt es, ins Gespräch zu kommen. Erst in einem letzten Schritt werden die Menschen auch gegen den Willen in eine Wärmeunterkunft gebracht, sagt Deutschlandfunk-Nova-Reporterin Vera. Dort wird durch einen Arzt geprüft, ob eine Gesundheitsgefährdung vorliegt. Erst wenn das festgestellt wird, müssen die Obdachlosen dort bleiben.

Die Gründe, warum jemand trotz eisiger Temperaturen nicht in eine Unterkunft gehen möchte, sind vielfältig. Da ist etwa die Angst, beispielsweise in Gemeinschaftssälen bestohlen zu werden. Andere wollen ihre Tiere nicht alleine lassen, in vielen Einrichtungen sind Tiere verboten. Wieder andere lehnen es ab, dass sie getrennt werden. So werden Männer und Frauen in der Regel getrennt untergebracht.

"Zu den Menschen, die auf der Straße bleiben, gehören aber auch Suchtkranke, die im Alkohol- oder Drogenrausch ihre Lage einfach nicht mehr richtig einschätzen können."
Vera Pache, Deutschlandfunk-Nova-Reporterin

Dass eine solche Regelung in Deutschland möglich ist, ist sehr unwahrscheinlich. Niemand darf gezwungen werden, ins Warme zu gehen. Jemanden auch gegen seinen Willen beispielsweise ins Krankenhaus einliefern zu lassen, ist nur in Ausnahmefällen möglich. Im Fall der Obdachlosen, die im Winter draußen schlafen, liegt keine Straftat vor, es gibt auch keine Fremdgefährdung. Hier wiegt das Recht der persönlichen Freiheit schwerer.

Was du tun kannst, wenn du bei Minustemperaturen jemanden auf der Straße antriffst:

  • Das Wichtigste: Erst einmal ansprechen, Kontakt aufnehmen
  • Dann checken: Wie reagiert die Person? Ist sie ansprechbar, kann sie ihre Wünsche klar äußern?
  • Im Notfall: Ist die Person nicht mehr in der Lage, sich klar zu äußern, lieber den Krankenwagen oder die Polizei rufen. Ein einfacher Rausch, der im Sommer ungefährlich ist, kann im Winter lebensbedrohlich sein.
  • Im Zweifel: In vielen Gemeinden gibt es eigene Notrufnummern und Obdachlosenhilfen. Hier kannst du anrufen und um Hilfe bitten, wenn du unsicher bist, was du tun sollst.
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Shownotes
Brüsseler Polizei
Kälteschutzhaft für Obdachlose
vom 27. Februar 2018
Moderator: 
Ralph Günther
Gesprächspartner: 
Vera Pache, Deutschlandfunk Nova