In Berlin konkurrieren Ferienwohnungen mit normalem Wohnraum. Deshalb handelt die Politik: Künftig bedarf es einer Genehmigung, wenn eine Wohnung in eine Ferienwohnung umgewandelt werden soll.
Die Einwohnerzahl Berlins steigt stetig. Dreieinhalb Millionen sind es derzeit. Hinzu kommen circa eine halbe Million Touristen, die sich täglich in Berlin aufhalten. Es werden mehr Wohnungen nachgefragt als angeboten, die Mieten steigen.
Deshalb handelt jetzt die Politik und hat das Zweckentfremdungsverbotsgesetz auf den Weg gebracht. Es regelt, dass Wohnraum angemeldet werden muss, sobald er für etwas anderes genutzt wird außer normalem Wohnen. Das betrifft auch die Ferienwohnungen. Sie fehlen dem Wohnungsmarkt und müssen deshalb ab sofort genehmigt werden. Offiziell sind derzeit 6.200 Ferienwohnungen in Berlin gemeldet. Die Dunkelziffer schwankt aber zwischen 10.000 und 12.000.
"Die Mieten steigen extrem. Anlass für uns zu fragen: Was ist mietenpolitisch möglich und welche Instrumentarien haben wir zur Verfügung?"
Stephan La Barré, der in Berlin Ferienwohnungen vermietet, fühlt sich von der neuen Regelung nicht fair behandelt.
"Ich bin der festen Überzeugung, dass ich ein positives Mitglied dieser Stadt bin, der was in Gang gebracht hat. Und jetzt jagt man uns quasi vom Hof."
Der Berliner Senat sieht das Zweckentfremdungsverbot nur als eine mögliche Maßnahme die Probleme auf dem Mietmarkt in den Griff zu bekommen, nicht als Allheilmittel. Und es sei auch nicht seine Aufgabe Nutzern oder Eigentümern möglichst hohe Rendite zu ermöglichen.
Mehr dazu im Netz:
- Berlin.de | Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum