Um Menschen, die sich womöglich im Restaurant infiziert haben, zu kontaktieren, sammeln manche Gaststätten die Kontaktdaten der Gäste. Dieser Prozess scheint optimierungsbedürftig zu sein.

Wer zurzeit ein Restaurant, ein Café oder eine Bar besucht, muss in manchen Bundesländern den Namen und Kontaktdaten in eine Liste eintragen – sonst muss der Gastwirt dem Gast den Zutritt verwehren. Zusätzlich wird eingetragen, wann wer das Lokal betritt und wieder verlässt.

Die Idee dahinter: Falls sich herausstellen sollte, dass ein Gast mit dem Coronavirus infiziert war, als er im Restaurant war, können alle anderen Gäste gewarnt werden, die sich zur selben Zeit dort aufhielten.

″Wir haben ein offizielles Dokument, wo sich die Leute eintragen können, aber das will keiner.″
Betreiber eines indischen Restaurants in Berlin

Die Bundesländer regeln das sehr unterschiedlich. In manchen ist diese Vorgehensweise Pflicht, in andere wird sie empfohlen, in wieder anderen müssen Gaststätten nichts machen.

Empfohlen ist das Erfassen der Daten zum Beispiel in Berlin. ″Wir haben ein offizielles Dokument, wo sich die Leute eintragen können, aber das will keiner″, sagt der Betreiber eines indisches Restaurants in Berlin. Er hätte mit der Freiwilligkeit keine guten Erfahrungen gemacht.

Ein Grund könnte das Formular sein, dass der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband entworfen hat. Gäste sollen hier Namen auch Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse eintragen. Auf ein Blatt passen die Angaben von sechs Personen – was bedeutet, dass die letzte sich eintragende Person auf einen Blick die Kontaktdaten von fünf anderen sehen kann.

Blätter mit Daten müssen geschreddert werden

Manche Restaurants berichten von anderen praktischen Problemen, zum Beispiel Zeitmangel. Denn jedem Gast denselben Kugelschreiber in die Hand zu drücken, widerspricht dem Infektionsschutz. Also bleibt den Kellner nur, die Daten selbst einzutragen, was Zeit kostet.

Es gibt schon digitale Lösungen, etwa das Abscannen eines QR-Codes mit einer entsprechenden App. Doch solche Systeme haben die wenigsten Gaststätten bisher eingerichtet.

″Wir Gastronomen wünschen uns Richtlinien, die klar erkennbar, verständlich und bindend sind.″
Gaststätten-Betreiber in Berlin

Für analoge und digitale Gästelisten gibt es Datenschutzregeln. Papierformulare müssen nach einer bestimmten Aufbewahrungspflicht geschreddert werden. Digitale Archive müssen sicher gelöscht werden. Ob die Gaststätten diesen Bestimmungen nachkommen, entscheidet mit darüber, ob die persönlichen Daten geschützt sind oder nicht.

Zurzeit wirkt es so, als gäbe es noch Optimierungspotenzial in Sachen Gästeliste. Wenn die noch für viele Monate oder gar Jahre nötig sein wird, würde sich der Aufwand für die Gaststätten und die Behörden ja lohnen.

Shownotes
Kontaktdaten angeben
Besucherliste im Restaurant: Das geht besser
vom 20. Mai 2020
Moderatorin: 
Steffi Orbach
Autorin: 
Magdalena Bienert, Deutschlandfunk Nova