In Zukunft muss Facebook User*innen erst darüber informieren, bevor es Konten sperrt. Nach diesem BGH-Urteil kommt auf die Plattformkonzerne wohl einiges an Arbeit zu.
Vor einer Sperrung muss Facebook künftig mit Nutzerinnen und Nutzern in Deutschland in einen Dialog treten. Der Konzern muss informieren, wenn eine Kontosperrung droht, und den Grund nennen. Die Betroffenen müssen vorab Gelegenheit bekommen, sich zu äußern.
Erst Kommunikation, dann Sperrung
Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Donnerstag, den 29.07.2021, entschieden. Wenn Facebook einzelne Beiträge lösche, müsse das soziale Netzwerk zumindest nachträglich Bescheid geben.
Gigi Deppe fasst das Urteil so zusammen: "Facebooks Kleingedrucktes hat die erforderlichen Standards nicht erfüllt. Facebook muss anders vorgehen, wenn es löscht und wenn es sperrt." Das Urteil habe weitreichende Folgen auch für andere Angebote, sagt die ARD-Rechtsexpertin.
"Für andere Plattformen gilt eigentlich das Gleiche. Wenn sie jemanden sperren wollen, müssen sie erst nachfragen – also Twitter und Instagram. Wer auch immer."
Facebook dürfe Nutzinnen und Nutzern grundsätzlich Kommunikationsstandards vorgeben – auch wenn diese über die strafrechtlichen Vorgaben hinausgingen, entschied der BGH
Sperrung war unrechtmäßig
Es ging konkret um zwei Fälle, in denen sich eine Frau und ein Mann in dem sozialen Netzwerk verächtlich, aber nicht strafrechtlich relevant über Migranten geäußert hatten. Facebook hatte die Beiträge als Hassrede wegen Verstoßes gegen seine Communitystandards entfernt und die Konten vorübergehend gesperrt.
Im Ergebnis muss Facebook beide Beiträge wieder freischalten. Es darf die Klägerin auch nicht noch einmal deswegen sperren. Um eine juristische Bewertung des Inhalts der Äußerungen ging es bei diesem Verfahren nicht. Gigi Deppe sagt: "Die BGH-Richter haben eigentlich zu dem Inhalt gar nichts gesagt. Facebooks Gemeinschaftsstandards sind grundsätzlich in Ordnung."
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