Wenn wir einen Vertrag für mobiles Internet abschließen, wird uns darin eine bestimmte Minderleistung zugesagt. Ob wir die dann auch bekommen, ist nicht so einfach zu beantworten. Denn wir sind selten am gleichen Standort. Der variiert und damit die Voraussetzungen. Die Bundesnetzagentur will neue Regelungen anstoßen.
Bei lahmen DSL-Verbindungen ist es schon möglich: Verbraucher*innen können die monatlichen Zahlungen senken, wenn die Internetleistung geringer ausfällt als vertraglich zugesichert.
Bei Verträgen für den mobilen Internetzugang ist das bislang nicht möglich. Doch das Problem, dass die Verbindung lahmer ist als versprochen, gibt es auch beim mobilen Internet.
Wenn das mobile Internet mal wieder lahmt
Deshalb hat die dafür zuständige Bundesnetzagentur nun Eckpunkte vorgelegt. Mit diesen sogenannte Eckpunkten Nachweisverfahren Mobilfunk will die Behörde mit Sitz in Bonn eine Diskussion über Minderleistung anstoßen und neue Regelungen finden.
Denn die Regelungen, die es bereits für das nicht mobile Internet – also den Festnetzbereich – gibt, lassen sich nicht so einfach übernehmen, so Michael Gessat, Deutschlandfunk-Nova-Reporter. Beim mobilen Internet spielen durchaus Faktoren mit rein, für die die Provider nicht unbedingt verantwortlich sind.
"Das Problem ist, dass sich die Regelungen und die Abwägung von beworbener und erbrachter Bandbreite aus dem Festnetzbereich nicht eins zu eins auf den Mobilfunkbereich übertragen lassen."
Wenn in der Werbung für einen Mobilfunk-Datenzugang bis zu so und so viel Megabit pro Sekunde versprochen werden, dann ist damit die theoretische Höchstbandbreite gemeint, die in der Kombination zwischen der Sendetechnik und einem geeigneten Empfangsgerät rauskommen kann, so Michael Gessat. "Die wird aber in der Praxis ganz stark von der konkreten individuellen Position beeinflusst."
Das heißt, entscheidend ist zum Beispiel der Ort, an dem wir stehen, wenn wir Handy oder Tablet nutzen. Ebenso, wie weit die Entfernung zum nächsten Sendemast ist – und, ob dicke Mauern oder andere dämpfende Faktoren dazwischen sind. Auch das Wetter kann eine Rolle spielen, so Michael Gessat.
Ein weiterer Faktor ist, ob sich viele Menschen gleichzeitig in dieselbe Funkzelle einloggen. Das passiert an Silvester, aber auch bei Konzerten oder Sportevents. "Die verfügbare Bandbreite von einem Sendemast wird unter allen aufgeteilt. Da kann es dann dramatisch langsamer werden", sagt Michael Gessat.
Bundesnetzagentur schlägt erst mal großzügige Spielräume vor
Um diesen verschiedenen Unwägbarkeiten, für die die Provider nichts können, gerecht zu werden, differenziert die Bundesnetzagentur zwischen verschiedenen Gebieten mit unterschiedlichem Netzausbau. Die Behörde schlägt deshalb vor:
- In städtischen Bereichen würden 75 Prozent Abweichung nach unten tolerabel sein,
- in halbstädtischen 85 Prozent
- und in ländlichen Gebieten sogar 90 Prozent.
Die Bundesnetzagentur sagt selbst, dass zum Beispiel 90 Prozent Abschlag sehr hoch erscheinen. Doch es ergäben sich dabei für die meisten Endkunden noch hohe Datenübertragungsraten, so die Behörde. Erst einmal ist das ein Vorschlag der Bundesnetzagentur, die eine Diskussion über eine Regelung anstoßen will.
Es braucht ein Messtool, aber auch User*innen, die messen
Teil dieser Diskussion wird es auch sein, ein Messtool zu entwickeln. Für die Messung der Internetgeschwindigkeit im Festnetzbereich gibt es bereits eine Lösung, nämlich das Tool Breitbandmessung.de. Für das mobile Internet wird die Bundesnetzagentur vermutlich eine gesonderte App vorlegen, erwartet Michael Gessat.
Die Verbraucher*innen könnten damit dann an fünf Kalendertagen jeweils sechs Messungen machen und die Ergebnisse bei der Bundesnetzagentur melden, so sieht es der aktuelle Vorschlag der Behörde vor. Erst dann wäre eine Minderung der Vertragskosten legal.
Wie viele Verbraucher*innen das dann wirklich machen, ist eine andere Frage. Das Messtool Breitbandmessung.de nutzen jedenfalls sehr wenige Userinnen*innen, so Michael Gessat. "Möglicherweise ist das den meisten Leuten einfach zu aufwendig."