Das Bundesverfassungsgericht befasst sich mit der Klage gegen das Sterbehilfe-Verbot. Einige Kläger wollen, dass Sterbehilfe generell in Deutschland erlaubt wird. Vor allem Palliativ-Mediziner aber klagen, damit das Gesetz eindeutiger formuliert wird.
Der Bundestag hat 2015 den Paragrafen 217 Strafgesetzbuch (StGB) verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist, Sterbehilfe-Vereine zu verbieten. Solche Vereine gibt es beispielsweise in der Schweiz, wo Betroffene beraten werden und dann ein tödliches Medikament einnehmen können. Das Parlament hat Sorge, dass Sterbehilfe so zu einer Dienstleistung wird. Das Gesetz soll die "geschäftsmäßige Förderung von Suizid" verhindern.
Dabei gehe es den Parlamentariern nicht darum, dass diese Vereine "ein Geschäft mit dem der Sterbehilfe" machen könnten, sondern vielmehr darum, wer "jemandem die Möglichkeit zum Suizid" verschafft und diese Möglichkeit mehrfach anbietet.
Gesetzesformulierung schließt Ärzte nicht aus
Deshalb sprechen sich vor allem Palliativ-Mediziner, die nur schwerstkranke Menschen beim Sterben begleiten, und von der ungenauen Formulierung des Gesetzes betroffen sind, für eine Änderung aus.
Sterbehilfe könnte erlaubt werden
Das Bundesverfassungsgericht berät vor allem darüber, ob das Gesetz so bestehen bleiben kann oder nicht. Theoretisch könnte es bei seiner Beratung aber auch zu dem Ergebnis kommen, Sterbehilfe zu erlauben und den Bundestag auffordern, das Gesetz in diese Richtung zu ändern.
Aktuell erlaubt ist nach Paragraf 217 StGB:
- Angehörige oder Freunde dürfen einem Betroffenen tödliche Medikamente ans Bett stellen.
- Angehörige oder Freunde dürfen einen Betroffenen ins Ausland zu einem Sterbeverein fahren.
- Ärzte und Pflegende dürfen im Einzelfall ein tödliches Medikament ans Bett stellen, Maschinen abstellen oder Schmerzmittel geben.
Verboten ist:
- Niemand, weder Angehörige noch Ärzte, darf eine Spritze mit einem tödlichen Medikament verabreichen.
Das Bundesverfassungsgericht wird erst in ein paar Monaten ein Urteil verkünden.