Das Bundesverfassungsgericht hat den Mietendeckel für Berlin gestoppt. Für die Qualität von Mietimmobilien sei die Regelung ohnehin ungünstig, sagt Michael Voigtländer vom Institut der deutschen Wirtschaft.
Das Bundesverfassungsgericht hat den Berliner Mietendeckel für nichtig erklärt. Die Gesetzgebungsbefugnis in dieser Sache liege nicht beim Land, entschied das Gericht. Spätestens mit der Mietpreisbremse vom Jahr 2015 habe der Bund die Bemessung der höchstens zulässigen Miete für ungebundenen Wohnraum abschließend geregelt, heißt es in dem Beschluss.
Mietpreise sind gesunken
Darum bleibe kein Raum für eigene Regelungen der Länder. Aus der Politik und von Gewerkschaften wurden Forderungen laut, dass sich nun der Bund mit den hohen Mieten befassen solle.
Für manche Wohnungen seien die Mietpreise durch den Mietendeckel heruntergegangen, sagt der Immobilienmarkt-Spezialist Michael Voigtländer. Er arbeitet für das Institut der deutschen Wirtschaft. Der Verein positioniert sich grundsätzlich wirtschaftsliberal.
"Wir haben Fälle da musste die Miete von 20 auf neun Euro je Quadratmeter gesenkt werden."
Investitionen in den Wohnungsbestand bremse dieses politische Instrument allerdings aus. Ein verordneter Mietenstop wirke sich immer schlecht auf die Qualität des vermieteten Wohnraums aus. Sicherlich werde diese Diskussion Thema im Bundestagswahlkampf 2021 sein.
"International zeigt sich, dass ein Mietenstop mehr Probleme schafft als er löst. Die Qualität der Bestände geht zurück."
Das eigentliche Problem sei aber, dass die Großstädte wachsen und viele Menschen dort leben möchten. Da sei der Wohnungsbau nicht hinterher gekommen.
Niederlande als Vorbild bei den Baukosten
Michael Voigtländer findet eine Reihe von Maßnahmen sinnvoller als Mietendeckel und nennt:
- Möglichkeiten des Bauens im Bestand ausschöpfen
- Zugang zu Sozialwohnungen für Bedürftige besser kontrollieren
- Baukosten und Baustandards prüfen
"Die Niederlande zeigen, dass man mit mutigen Baureformen Baukosten senken kann."
Die rot-rot-grüne Berliner Landesregierung wollte mit dem Mietendeckel unter anderem erreichen, dass Menschen mit niedrigem Einkommen nicht aus der Stadt verdrängt werden. Das Gesetz trat Ende Februar 2020 in Kraft und sollte für fünf Jahre gelten.
Damals wurden die Mieten für knapp 1,5 Millionen Wohnungen in Berlin auf den Stand von Juni 2019 eingefroren, erst ab 2022 sollten sie wieder leicht steigen dürfen. Zudem wurden Mietobergrenzen bei Neuvermietungen eingeführt. Seit Ende 2020 müssen Mieten gesenkt werden, die die gesetzlich festgelegte Obergrenze um mehr als 20 Prozent überschreiten.
Ein umstrittenes Instrument
Das Instrument war aber von Anfang an politisch und juristisch umstritten. Im Mai 2020 klagten 284 Bundestagsabgeordnete von CDU/CSU und FDP in Karlsruhe, da das Land mit der Regelung seine Befugnisse überschritten habe.
Das Bundesverfassungsgericht entschied nun außerdem über zwei Vorlagen des Berliner Landgerichts und des Amtsgerichts Mitte, die ebenfalls wissen wollten, ob die Regelung verfassungswidrig sei. Mietende müssen nicht gezahlte Mieten nun nachzahlen.
Über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und die juristische Diskussion darüber, haben wir auch mit Klaus Jansen aus der Deutschlandfunk-Nova-Nachrichtenredaktion gesprochen. Dieses Gespräch könnt ihr mit einem Klick auf Play anhören.
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